Verfassungsschutz auflösen?


Magazin "der rechte rand" Ausgabe 150 - September 2014

Sollte der deutsche Staat Verbindungsleute in die Neonazi-Szene einschleusen? Braucht diese Gesellschaft Inlandsgeheimdienste wie den Verfassungsschutz? Diese Fragen sollten spätestens nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 zur Debatte stehen. Wir haben unterschiedliche Meinungen – von Antifa bis Bürgerrechtsorganisation – gesammelt:

Magazin der rechte rand

Ein Jahr nach bekanntwerden der neonazistischen Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und die Verwicklungen verschiedener Verfassungsschutzbehörden, demonstrieren rund 1000 Menschen für die Auflösung des Verfassungsschutzes. Sie zogen vor die Tore der Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz. © Roland Geisheimer / attenzione

Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte
Fremdkörper in der Demokratie
Der »Verfassungsschutz« (VS) ist ein antikommunistisch geprägter, skandalgeneigter Inlandsgeheimdienst, der seine eigene altnazistische Vergangenheit bis heute nicht aufgearbeitet hat, der im Kampf gegen Nazismus versagt, der Verfassung und Demokratie gefährdet und öffentlich nicht kontrollierbar ist. Gerade in seiner Ausprägung als Geheimdienst ist der VS Fremdkörper in der Demokratie, weil er demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht. Solche Geheimorgane neigen zu Verselbstständigung und Willkür. Ihr V-Leute-System, mit dem sie sich heillos in kriminelle, gewaltgeneigte Neonaziszenen verstricken, ist unkontrollierbar. Die ‹Kontrolle› von Geheimdiensten erfolgt ihrerseits geheim, ist ineffizient und undemokratisch. Solchen demokratiewidrigen Institutionen gehören die Geheimmittel entzogen und damit die Lizenz zur Gesinnungskontrolle, zum Führen von V-Leuten und zum Infiltrieren. Dem steht nicht etwa das Grundgesetz entgegen, denn danach muss der VS keineswegs Geheimdienst sein. Im Fall von konkreten Gefahren, Gewalt und Straftaten sind ohnehin Polizei und Justiz gefordert.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Justizministerin a. D.
Grundlegender Reformbedarf
Die NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags und von Landtagen und ihre Berichte zeichnen ein schockierendes Bild der Arbeit einiger Verfassungsschutzämter im rechtsextremistischen Bereich. Es ist gefährlich und nutzt der rechtsextremen Szene, wenn Mitarbeiter des Verfassungsschutzes mit V-Leuten und Spitzeln der Neonazi-Szene eng zusammenarbeiten und die Grenzen verwischen. Die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden muss nach diesen Fakten dringend geändert werden. Wenn es noch der V-Leute bedarf, wie bisher alle Innenminister von Bund und Ländern betonen, dann muss ihre Arbeit strikt begrenzt werden. Es müssen endlich gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die jegliches strafbare Verhalten der V-Leute verbieten. Geld darf nicht fließen beziehungsweise auf keinen Fall zur Finanzierung der jeweiligen Gruppe eingesetzt werden. Über die V-Leute müssen vertraulich alle Verfassungsschutzbehörden informiert sein, damit es nicht wieder passiert, dass derselbe V-Mann von mehreren Verfassungsschutzbehörden kassiert und nichts gemerkt wird. Zweifel bleiben, ob das funktionieren kann, aber es wäre zumindest eine erste Konsequenz. Der grundlegende Reformbedarf der Verfassungsschutzbehörden bleibt daneben bestehen.

Avanti – Projekt undogmatische Linke Kiel
Politisches Kampfinstrument gegen links
Der Inlandsgeheimdienst ist bis heute vor allem ein politisches Kampfinstrument gegen links. Mit der Extremismusdefinition schafft sich der VS auch selbst seine Existenzgrundlage. Diese setzt Nazis und ihre GegnerInnen gleich, verklärt die Mitte der Gesellschaft als Ideal und negiert deren Rassismus. Die jährlichen VS-Berichte geben an Informationen lediglich wieder, was engagierte JournalistInnen, WissenschaftlerInnen und AntifaschistInnen sowieso, meisten sogar besser wissen. Eine demokratische Kontrolle des VS ist ebenfalls nicht möglich. Die V-Mann-Praxis des VS hat die Naziorganisationen seit Jahrzehnten gestärkt, weil V-Leute mit staatlichen Geldern Zeit und Material in deren Aufbau stecken konnten. Die NPD wäre längst verboten, wenn nicht zahlreiche V-Leute in Führungsposten so aktiv gewesen wären, dass das BVerfG nicht feststellen konnte, ob die politische Ausrichtung der Partei nicht im Wesentlichen durch staatliche Stellen gesteuert war.
Die Bekämpfung von Neofaschismus und Rassismus ist und bleibt unsere Aufgabe als AntifaschistInnen, sie wird uns von diesem Staat nicht abgenommen werden.

Marcus Buschmüller, a.i.d.a. e. V.
Verfassungsschutz schadet dem Engagement gegen Rechts
Wie der Verfassungsschutz dem Engagement gegen Rechts schadet, hat unser Verein, die »Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München« (a.i.d.a. e. V.) gewissermaßen »am eigenen Leib« erfahren. Der bayerische VS führte unsere Institution von 2008 bis 2010 im »Linksextremismus«-Kapitel seiner Berichte auf und ließ kaum eine Gelegenheit aus, uns in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Nur durch einen langen Rechtsstreit konnten wir im Jahr 2012 eine (rückwirkende) Löschung erzwingen. Zur Last gelegt hatte uns die Behörde nicht zuletzt die Verwendung des Begriffs »Extremismus der Mitte« in einem Artikel – dies stelle eine »Diffamierung der Mehrheit der demokratischen Gesellschaft« dar. Bemerkenswert war auch ein weiterer vom Verfassungsschutz erhobener Vorwurf gegen einen a.i.d.a.-Mitarbeiter: Auf einer Veranstaltung habe dieser »entsprechend einer verbreiteten linksextremistischen Ideologie geäußert, die Staatsregierung habe ein politisches Klima geschaffen, in dem Rechtsextremismus erst wachsen könne«.

Katja Kipping, Vorsitzende der Partei »Die Linke«
Verfassungsschutz ist Teil des Problems
Die Untersuchungsausschüsse zu den Morden des NSU haben gezeigt, dass offenbar der Schutz von V-Leuten der Sicherheitsbehörden aus dem Nazi-Milieu noch immer mehr gilt, als die Aufklärung rechtsextremer Verbrechen: Unterlagen verschwinden, Verfassungsschutzämter informieren die Untersuchungsausschüsse nicht ausreichend, V-Leute haben vermutlich jahrelang als NSU-Helfer gearbeitet oder sterben plötzlich auf mysteriöse Weise, kurz bevor sie vor Gericht aussagen sollten. Die Ämter für Verfassungsschutz standen im Zentrum des Versagens bei der NSU-Nazi-Mordserie. Sie sind sich selbst ermächtigende, unkontrollierbare Fremdkörper innerhalb der Demokratie. Deshalb sind diese Ämter für Verfassungsschutz als Geheimdienste aufzulösen, damit die unsägliche staatliche Kumpanei mit Nazi-V-Leuten unverzüglich beendet wird. Die gesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, für Demokratie und Toleranz sind jetzt endlich verlässlich, langfristig und ausreichend zu unterstützen. Das gesellschaftliche Problem, das mit dem NSU-Desaster wieder einmal offenbar wurde, heißt Rassismus. Beileibe nicht nur am rechtsextremen Rand, sondern inmitten der Gesellschaft, auch in Behörden.

Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP
Verfassungsschutz abschaffen
Verfassungs- und Staatsschützer, ihre Staatsparteien und Minister samt ihrer Konferenzen und Arbeitsgruppen sind sich einig: Auf V-Leute kann nicht verzichtet werden, lautet ihr Credo. Dabei wurde im NSU-Komplex das Desaster offensichtlich, das die Spitzel seit langem anrichten: Stramme Nazis agierten als Informanten. Sie kassierten saftige Honorare – für sich selbst, aber auch für ihre Organisationen. Die staatliche Hoffnung auf Insiderinfos ließ Verfassungsschutzämter und Staatsschutzstellen geflissentlich über Straftaten und mehr als dubiose politische Aktivitäten hinwegsehen. Einige Bundesländer, allen voran Nordrhein-Westfalen, meinen nun, sie könnten das V-Leute-Treiben mit gesetzlichen Regelungen einhegen. Was zuvor in internen Richtlinien stand und nicht befolgt wurde, schreiben sie in ihre Verfassungsschutzgesetze und glauben, der Skandal sei dann erledigt. Unsere Alternative: Statt langer Paragrafen mit trickreichen Ausnahmen, das V-Leute-System abschaffen – und den Verfassungsschutz gleich mit.

Dr. Axel Holz, Bundesvorsitzender VVN-BdA
V-Leute-System schützt neofaschistische Strukturen
Der »Verfassungsschutz« (VS) muss aufgelöst werden, weil er der Demokratie schadet. Auf der Grundlage des »Extremismus«-Begriffes bestimmt der VS als Inlandsgeheimdienst die zulässige Bandbreite gesellschaftlicher Debatte und Kritik und diffamiert darüber hinausgehende kritische Positionen und Akteure via VS-Bericht als verfassungsfeindlich. Er beobachtet und bespitzelt oppositionelle Organisationen und Initiativen und legt Dossiers über hunderttausende Menschen an, deren Demokratieverständnis nicht an der Wahlurne endet. Dazu gehören auch Mitglieder des Parlaments, das ihn gemäß Verfassung zu kontrollieren hat. »Quellenschutz« und »Verschwiegenheitspflicht« lassen diese Kontrolle ohnehin nur sehr begrenzt zu. Nicht erst der NSU-Skandal hat gezeigt, dass besonders das V-Leute-System des VS neofaschistische Strukturen in Deutschland systematisch schützt und stärkt. Der Inlandsgeheimdienst ist in Sachen »Rechtsterrorismus« nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

Annelie Buntenbach, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB
Umorientierung in Sicherheitsbehörden und Politik
V-Leute in der Neonaziszene sind selbst Teil der Szene, in der Regel organisierte Nazis, die für den Verfassungsschutz gegen Honorar Berichte liefern. Die Erfahrung zeigt, dass viele über ihre Anwerbung unmittelbar die Parteispitze informieren, die fälligen Besinnungsaufsätze in der Parteizentrale geschrieben werden, das VS-Honorar direkt in die Infrastruktur der jeweiligen Naziorganisation fließt. Durch die Brille von Nazis auf die rechtsextreme Szene zu schauen, kann nur in die Irre führen, erst recht wenn das Weitersprudeln und der Schutz solcher angeblich kostbaren Quellen zu einem eigenen Ziel polizeilichen beziehungsweise politischen Handelns wird. Das belegt der NSU-Untersuchungsausschuss-Bericht vielfach, ebenso die Länder-Untersuchungsausschüsse. Ihre Berichte zeigen außerdem, wie dringend wir eine Umorientierung in den Sicherheitsbehörden, in der Politik insgesamt brauchen, und zwar mit dem klaren Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus. Die Gewerkschaften fordern schon lange das Verbot der NPD und anderer rechtsextremer Organisationen. Aber zu »klarer Kante gegen rechts« gehört genauso die kontinuierliche politische Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsextremismus in den Betrieben, in den Schulen, in der gesamten Gesellschaft. Und für das dringend nötige zivilgesellschaftliche Engagement liefern Magazine wie »der rechte rand« ausgesprochen wertvolle Recherchen und Analysen über die extreme Rechte.

Prof. Dr. Fabian Virchow, Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus der FH Düsseldorf
Als »Frühwarnsystem« weitgehend versagt
Die Arbeit der im Zusammenhang mit dem NSU einberufenen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse hat trotz der vielfach zu beobachtenden Blockadehaltung der Ämter zahlreiche Informationen über die Beteiligung von V-Personen der deutschen Nachrichtendienste an neonazistischen Organisationen und Aktivitäten zutage gefördert. Vieles weitere lässt sich nur erahnen. Tatsächlich muss davon ausgegangen werden, dass in allen neonazistischen Strukturen auch an führender Stelle V-Leute tätig gewesen sind und nachrichtendienstlich so insgesamt ein tiefer Einblick in die Szene bestand. Wie diese ohne die staatlich alimentierte und abgesicherte Tätigkeit von V-Leuten aussehen würde, darüber lässt sich nur spekulieren. Als »Frühwarnsystem« haben die Dienste weitgehend versagt, denn den gesellschaftlichen Entwicklungen – etwa der rassistischen Gewaltwelle Anfang der 1990er Jahre – sind sie hinterher gelaufen. Wirksamer Republikschutz sieht anders aus.

Angelika Beer, Piratenpartei
Verfassungsschutz auflösen
Die Verbindungen der Geheimdienste in die Neonazi-Szene haben sich spätestens mit dem NSU-Skandal als fatal erwiesen. Das mörderische Nazi-Trio wurde durch den Verfassungsschutz keineswegs überwacht und rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen, sondern viel zu lange unbehelligt gelassen. Das System der V-Leute hat versagt, da diese sich ihren Szene-Freunden oft mehr verpflichtet fühlen als dem Staat. Die Piratenpartei setzt seit ihrer Gründung auf eine offene Gesellschaft, in welcher Informationen frei zugänglich sind und die politische Öffentlichkeit eine demokratische Kontrolle der staatlichen Gewalt ausübt. Der Verfassungsschutz – seinerzeit unter Zustimmung der Westmächte von ehemaligen SS- und Gestapo-Offizieren zur Bekämpfung des Kommunismus aufgebaut – hat seine Rolle ausgespielt und sollte aufgelöst werden: Es darf nicht länger sein, dass Nazis mehr oder weniger direkt mit staatlichen Mitteln unterstützt sowie Informationen geschreddert und so der Öffentlichkeit vorenthalten werden
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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Verfassungsschutz mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar
Obwohl sich im Unterstützerumfeld der 1998 abgetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt diverse V-Leute tummelten, war der Verfassungsschutz nicht in der Lage – oder nicht willens –, der Polizei die zu deren Ergreifung notwendige Unterstützung zu geben. Auch ansonsten haben V-Leute erkennbar nicht dazu beigetragen, Nazi-Gewalttaten zu verhindern oder wenigstens zu verfolgen, im Gegenteil warnten Verfassungsschützer ihre V-Leute routinemäßig vor drohenden Ermittlungen und halfen ihnen so, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Gleichzeitig konnten diese mit dem Geld des Verfassungsschutzes Nazi-Strukturen aufbauen – so steckte insbesondere Tino Brandt, der als V- Mann für das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz tätig war, eine sechsstellige Summe in den Aufbau des »Thüringer Heimatschutz«, der über Jahre hinweg Linke, »Ausländer« und andere, die nicht ins Weltbild der Nazis passten, terrorisierte. Der NSU-Prozess bestärkt den RAV daher in seiner Auffassung, dass nicht nur das V-Leute-System, sondern der Verfassungsschutz insgesamt mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar ist und abgeschafft gehört.

Johanna Uekermann, Juso-Bundesvorsitzende
Umfassendes Staatsversagen
Die Verfassungsschutzämter haben sich als unfähig erwiesen, den hohen und selbst gestellten Ansprüchen als »Frühwarnsystem« gerecht zu werden. Ein Verfassungsschutz, der das Problem nicht löst, sondern verschärft, hat keine Existenzberechtigung. Nach dem umfassenden Staatsversagen im Zusammenhang mit dem NSU müssen die Verfassungsschutzämter grundlegend in Frage gestellt werden, statt sie mit weiteren Kompetenzen und Austauschbefugnissen zu belohnen. V-Leute darf es nicht länger geben. Es ist weder hinnehmbar, dass sich staatlich finanzierte V-Personen an »szenetypischen« Straftaten beteiligen, noch, dass staatlich zur Verfügung gestellte Finanzmittel, Ausrüstung und Informationen zum Auf- und Ausbau rechter Netzwerke und Organisationen genutzt werden. Stattdessen ist es notwendig, mehr Mittel für zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus zur Verfügung zu stellen und zu verstetigen. Wir brauchen eine bundesweit koordinierte Gesamtstrategie gegen menschenverachtende Einstellungen in unserer Gesellschaft und mehr Unterstützung für antifaschistisches Engagement.

Ekrem Senol, Chefredakteur des MiGAZIN
Diese Praxis hat keinen Mehrwert
Dass wir V-Leute in der Neonazi-Szene brauchen, hat der Verfassungsschutz bisher nicht belegen können. Ganz im Gegenteil: Nach allem, was nach dem NSU bekannt geworden ist, gelangt man vielmehr zu der Überzeugung, dass diese Praxis keinen Mehrwert hat. Sie hat nicht nur nicht dazu beigetragen, Straftaten zu verhindern, sondern musste sogar Neonazistrukturen stärken – materiell, durch Deckung von Straftaten. Dass hierbei der V-Mann-Schutz der Aufklärung von Verbrechen vorgeht, hat in unserem Kulturkreis eine ganz neue Qualität. Spätestens an diesem Punkt stellt sich die Frage, ob wir einen Geheimdienst brauchen, der nicht nur untauglich agiert, sondern selbst eine Gefahr für unsere Verfassung darstellt. Hält man dennoch an diesem Gebilde fest, muss geklärt werden, in welcher Form es Bestand haben darf. Hierbei gehören nicht nur sein rechtlicher Handlungsspielraum und seine parlamentarische Kontrolle auf den Prüfstand, sondern auch das Personal.

Initiative »Keupstraße ist überall«
Aufarbeitung müsste zur Auflösung führen
Der Verfassungsschutz war nach dem Anschlag in der Keupstraße Teil des Behördenszenarios von Polizei bis Finanzamt, das erfolgreich öffentlich jeglichen rechtsradikalen Hintergrund des Attentats bestritt und stattdessen kolportierte, dass der Anschlag aus der Keupstraße selbst käme: Auseinandersetzungen im Türstehermilieu, Drogenkrieg, Schutzgelderpressung, Kurden gegen Türken etc. Das war der »Anschlag nach dem Anschlag«. Die Existenzberechtigung und die Arbeit des Verfassungsschutzes stellen wir grundsätzlich in Frage. Die Begründung dafür erschließt sich am besten aus Auszügen unserer Einladungsabsage zu einer Veranstaltung der »Thomas-Morus-Akademie« unter Federführung einer Vertreterin des BfV: »Es gibt zahlreiche Hinweise, dass der Verfassungsschutz den NSU vor Strafverfolgung geschützt sowie erheblich mit Geldern unterstützt hat. Aus dem Selbstverständnis unserer Initiative heraus werden wir nicht mit einer Behörde das Podium teilen, von der unklar ist, ob sie die Mordanschläge des neonazistischen NSU »nur« durch fahrlässiges, ignorantes Handeln mitverschuldet oder gar wissentlich geduldet hat. Eine wirkliche Aufarbeitung müsste zwangsläufig zur Auflösung der Behörde führen.«