Drei Jahre Prozess

Interview
mit dem Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Björn Elberling

Magazin "der rechte rand" - Ausgabe 162 - September 2016

Seit dem 6. Mai 2013 findet vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und mutmaßliche Unterstützer des Terrornetzwerkes statt. Während des Prozesses vertritt die Nebenklage die Interessen der Opfer der Mordanschläge. Mit dem Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Björn Elberling sprach Margarete Schlüter von »der rechte rand« über die Entwicklungen seit Verhandlungsbeginn.

 

drr: Der NSU-Prozess dauert mittlerweile über drei Jahre an. War diese Länge von Beginn an absehbar?
Björn Elberling: Es war klar, dass dieser Prozess lange dauern würde. Zehn Morde und ein Mordversuch, mehrere Sprengstoffanschläge, diverse Raubtaten, die mehr als zehnjährige Existenz einer nazi-terroristischen Organisation. Das klärt man nicht eben in ein paar Monaten auf – selbst wenn man sich ganz auf die viel zu eng gefasste Anklage beschränkt. Andererseits war nicht vorhersehbar, dass das Gericht den Prozess immer wieder für längere Zeiträume auf Sparflamme setzen würde, mit vielen halben Verhandlungstagen, mit Beweisaufnahmen, die den Prozess im Kern nicht vorangebracht haben. Das mag unter anderem daran gelegen haben, dass das Gericht seit dem Spätsommer 2015 auf die angekündigten Einlassungen der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gewartet hat.

 

Welche Erwartungshaltungen hatten Angehörige und Betroffene am Anfang des Prozesses und haben sich diese über die Zeit verändert?
Die Erwartungshaltungen waren unterschiedlich – neben einigen NebenklägerInnen, die auf ein möglichst schnelles Ende des Verfahrens hofften und denen es vor allem um eine Verurteilung der Angeklagten ging, gab es auch eine ganze Reihe von Betroffenen und Angehörigen, für die neben den Angeklagten auch die deutschen Behörden im Vordergrund standen, zum Beispiel rassistische Ermittlungen der Polizei, die ja häufig gegen die jetzigen NebenklägerInnen gerichtet waren, oder die Rolle des Verfassungsschutzes.
Wie sich das im Einzelnen geändert hat, ist gar nicht so leicht einzuschätzen.