Drei Jahre Prozess

Interview
mit dem Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Björn Elberling

Magazin "der rechte rand" - Ausgabe 162 - September 2016

Natürlich wurde Genugtuung geäußert, dass die Fragen und Anträge der Nebenklage beispielsweise mit dazu beigetragen haben, dass es nun doch einen zweiten Untersuchungsausschuss im Bundestag und weitere Ausschüsse in verschiedenen Bundesländern gibt. Aber neben die Befriedigung, dass jedenfalls einiges zu diesen Themen herausgekommen ist, und die Enttäuschung, dass so vieles eben nicht zur Sprache gebracht oder beiseite gewischt wurde, tritt sicher auch eine gewisse Ermüdung ob des so langen Prozesses – vor allem angesichts der ziemlich unergiebigen letzten Monate und der Farce um die Einlassungen von Zschäpe und Wohlleben.

Ist die Motivlage seitens der Verfassungsschutzämter wie auch der Polizei klar zu bestimmen? Sind Konkurrenzen zwischen Geheimdiensten und Polizei erkennbar – zum Beispiel, wenn es um Vertuschung versus Aufklärung geht?
Das ergibt sich ja aus deren Verhalten im Prozess – der Inlandsgeheimdienst arbeitet darauf hin, dass er im Prozess möglichst wenig thematisiert wird, und wird dabei gegebenenfalls auch von den Strafverfolgungsbehörden unterstützt – so gab es etwa Anfang 2013, also zwischen Anklageerhebung und Beginn der Hauptverhandlung, eine Besprechung des Verfassungsschutzes Bund und Brandenburg mit BKA und GBA zum V-Mann Carsten Szczepanski.
Ansonsten arbeitet das BKA halt die Aufträge der Bundesanwaltschaft ab und hält sich dementsprechend auch in dem Rahmen, den die vorgibt.

Nun hat Richter Götzl am Anfang des Prozesses deutlich gemacht, dass er den »Verstrickungen« der Verfassungsschutzämter und dem »Versagen« durch die Polizei nicht ausdrücklich nachgehen will. Inwiefern konnten Sie zusammen mit den anderen NebenklagevertreterInnen die Verknüpfungen eben jener Behörden mit dem NSU thematisieren?
Die rassistischen Ermittlungsmethoden der Polizeibehörden wurden, von Fall zu Fall unterschiedlich, in den Befragungen der Ermittler oder auch in den ZeugInnenaussagen der Betroffenen selbst thematisiert. Dabei waren es mitunter gar nicht die AnwältInnen, sondern die Betroffenen selbst, die das thematisiert haben. Den Prozesstag im Januar 2015, an dem die Betroffenen aus der Keupstraße im Gerichtssaal eindrücklich schilderten, wieso ihnen gleich klar war, dass das ein rassistischer Anschlag war, und wie die Polizei das ignoriert hat – und gleichzeitig mit diversen UnterstützerInnen vor dem Gericht eine laute, kraftvolle, inhaltlich beeindruckende Kundgebung durchgeführt haben, den werde ich nie vergessen.
Was den Inlandsgeheimdienst angeht, haben wir es immerhin geschafft, dass zahlreiche V-Leute und einige V-Mann-Führer in München aussagen mussten und dass die Tatsache, dass sich im Umfeld des NSU zahlreiche V-Leute tummelten, thematisiert wurde. Die Nebenklage Yozgat hat zudem umfangreich die Rolle des hessischen Verfassungsschutz-Mitarbeiters Temme thematisiert, der beim Mord an Halit Yozgat am Tatort war, sich aber nicht bei der Polizei meldete und auch später behauptete, nichts mitbekommen zu haben. Insgesamt ist aber bei all dem nicht viel Konkretes herausgekommen – auch, weil die Bundesanwaltschaft sich den Aufklärungsbemühungen entgegengestellt hat und das Gericht wenig Interesse gezeigt hat.

 

 

Die Bundesanwaltschaft (BAW) erhob vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen das mutmaßliche Mitglied der terroristischen Vereinigung »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer und Helfer des NSU. Meint die BAW nach wie vor, dass sich der NSU auf drei Personen beschränken ließe?
Die Anklage und damit die BAW vertraten diese These von Anfang an. Die BAW ist ja eine politische Behörde und hat offensichtlich das Ziel, das Thema NSU schnellstmöglich abzuschließen und dabei möglichst wenig an staatlicher Verantwortung aufzuklären.
Dem Gericht ist der Prozessstoff zwar formal durch die Anklage vorgegeben, es kann aber natürlich bei der Aufklärung