»Dauerhafte Grundströmung«

von Charles Paresse
Antifa-Magazin »der rechte rand« Ausgabe 194 - Januar | Februar 2022

#RechtsradikaleBildung

Die AfD-nahe »Desiderius-Erasmus-Stiftung« beantragte Ende 2021 beim Bundestag und der Bundesregierung einen Millionenbetrag für rechtsradikale politische Bildung. Ob sie das Geld bekommt, entscheiden demnächst die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestags. Zur Zustimmung sind die Abgeordneten nicht gezwungen.

 

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Erika Steinbach © Jonas Wresch / Agentur Focus

 

»Lieber Helge Braun«, schrieb die Vorsitzende der rechtsradikalen »Desiderius-Erasmus-Stiftung« (DES), Erika Steinbach, an den Chef des Haushaltsausschusses des Bundestages. Er möge doch bitte ihren Antrag auf Förderung ihrer Stiftung an die Mitglieder des Gremiums weiterleiten. Sie verzichtete wahrscheinlich auch deswegen auf Förmlichkeit, da sie – heute parteilos, aber der AfD nahestehend – Braun noch aus alten Tagen kennt, als beide Mitglieder der hessischen CDU waren. Während Braun zuletzt Chef des Kanzleramts unter Angela Merkel war, hatte sich die frühere Funktionärin der deutschen »Vertriebenen«, Steinbach, immer mehr nach rechts gewandt und führt seit 2018 die parteinahe Stiftung.

Fast acht Millionen Euro

Für das Jahr 2022 hat die in Lübeck ansässige DES Ende 2021 beim Bundestag 7.854.000 Euro Steuergelder für künftige »gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit« beantragt. Bereits seit 2018 hat die 2015 gegründete AfD-nahe Stiftung regelmäßig versucht, Fördermittel aus dem Topf für die parteinahen Stiftungen zu beantragen – bislang erfolglos. Nach dem erneuten Einzug in den Bundestag sieht der als gemeinnützig anerkannte Verein nun seine Chance gekommen. Denn die Stiftung ist der Auffassung, dass sie durch den Wiedereinzug in das Bundesparlament nun »eine dauerhaft ins Gewicht fallende politische Grundströmung in der Bundesrepublik vertritt, die angemessen berücksichtigt werden« müsse. Die ihr nahestehende AfD sei in allen Landes- sowie unzähligen Kommunalparlamenten vertreten, und könne inzwischen auf eine bald zehnjährige Geschichte zurückblicken. Der »Gleichheitsgrundsatz« gebiete es dem Bund, »›alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland‹ angemessen zu berücksichtigen«, nun also neben den Stiftungen der CDU (Konrad-Adenauer-Stiftung), CSU (Hanns-Seidel-Stiftung), FDP (Friedrich-Naumann-Stiftung), Grünen (Heinrich-Böll-Stiftung) und Linken (Rosa-Luxemburg-Stiftung) auch die DES. Die anderen parteinahen Stiftungen hätten 1998 in Auslegung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1986 miteinander vereinbart, dass dafür ein zweimaliger Einzug in den Bundestag – davon einer in Fraktionsstärke – ausreiche, um als förderwürdig zu gelten. Das habe die – von der rechtsradikalen AfD »rechtlich und tatsächlich« unabhängige – DES mit dem Ergebnis der Partei bei der Bundestagswahl 2021 erreicht. Unabhängig meint hier nicht etwa eine politische Distanz, sondern bedeutet schlicht, »dass Führungspositionen in der Stiftung und in der ihr nahestehenden Partei nicht in einer Hand vereinigt sind und dass die Mitglieder der leitenden Stiftungsorgane nicht vornehmlich aus in hervorgehobener Stellung aktiv tätigen Parteimitgliedern bestehen«, wie die DES in ihrem Antrag an Regierung und Bundestag betont. Acht der elf Vorstandsmitglieder seien mit Stand Januar 2021 ohne entsprechende Funktionen, nur drei seien Abgeordnete beziehungsweise in einem Landesvorstand aktiv. Um die Ansprüche noch einmal zu unterfüttern und ihnen Nachdruck zu verleihen, wies Steinbach in ihrem Schreiben darauf hin, dass sie davon ausgehe, dass sich die Mitglieder des nach der Bundestagswahl »neu zusammengesetzten Haushaltsausschusses am Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und den bislang geübten Grundsätzen zur Förderung politischer Stiftungen bei der Behandlung unseres Antrags orientieren« – also nicht von der bisherigen Verabredung zwischen den bisher geförderten Stiftungen, die weder durch ein Gesetz noch eine Verordnung oder ein Urteil fixiert ist, abweichen.

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Rechte Bildung

Die gut 7,85 Millionen Euro für das Jahr 2022 sollen zur Finanzierung von Angeboten rechter politischer Bildung dienen. Bereits seit fünf Jahren veranstaltet die DES entsprechende Seminare, bisher spendenfinanziert. Das ist eine weitere nötige Voraussetzung, um eines Tages in den Genuss von Steuergeld für die Arbeit zu kommen. Damit soll das Angebot ausgebaut werden: »Wir planen (…) die Durchführung von Tagungen, Kolloquien und Ausstellungen, die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Vergabe von Forschungsvorhaben mit gesellschaftspolitischer Zielsetzung vor allem auf dem Gebiet der Bildungsforschung. Der Zuschuss soll auch dazu dienen, zeitgeschichtlich bedeutsame Archivalien von deutschen Parlamentariern aus Bundestag, Landtagen und in Einzelfällen aus Kommunalparlamenten zu archivieren und der Politischen Wissenschaft und Historikern zugänglich zu machen.«

Seminare, Bücher, Tagungen

Gebraucht werde das Geld für ein Büro in Berlin, Personal- und Veranstaltungskosten, schreibt die Stiftung. Für 2022 seien hunderte Abend-, Halbtages-, Ganztages-, Zweitages- und Dreitagesseminare geplant. Außerdem zwei Kongresse und sonstige Veranstaltungen, wie Tagungen, Online-Seminare oder Ausstellungen. Zudem sollen eine wissenschaftliche Buchreihe und weitere Publikationen erstellt werden. Zusammengerechnet fast 2,7 Millionen Euro für die Veranstaltungen. Mehr als eine halbe Million sind für Möbel, Computer, Kantine und die Erstausstattung der Bibliothek veranschlagt. Für 60 Personalstellen plus Aushilfen und Praktikant*innen hat die DES etwas mehr als 3,5 Millionen Euro eingeplant.

https://www.der-rechte-rand.de/archive/7909/desiderius-erasmus-stiftung-kaderschmiede/

Entscheidung

In den letzten Monaten entbrannte eine Debatte um die AfD-Stiftung und die mögliche Förderung. Unter anderem durch eine TV-Sendung zu dem Thema von Moderator Jan Böhmermann erreichte die Kritik an der Stiftung breite Kreise der Öffentlichkeit. Die »Bildungsstätte Anne Frank« (BAF) und die »Otto-Brenner-Stiftung« legten ausführliche Recherchen und Analysen vor und befeuerten so die Debatte. Ergänzend veröffentlichte die BAF ein Papier von Volker Beck »für ein Wehrhafte-Demokratie-Gesetz«, um »politische Bildung und die der politischen Stiftungen gesetzlich (zu) regeln«. Darin macht der frühere Grünen-Politiker den Inlandsgeheimdienst »Verfassungsschutz« zum Schiedsrichter darüber, was politische Bildung darf. Mit einem Stiftungsgesetz solle die bisher de facto ungeregelte Förderung klarer bestimmt werden, so die Verfechter*innen der Idee – und auf diesem Wege die AfD-Stiftung aus der Förderung herausgehalten werden.
Die Idee eines Stiftungsgesetzes stieß auf vergleichsweise breite Zustimmung – von Konservativen bis zu Linken. Eine solche Regelung wäre aus grundsätzlich demokratischen Überlegungen begrüßenswert. Denn die Finanzierung der parteinahen Stiftungen wird seit Jahrzehnten aufgrund ihrer Intransparenz und ihrer teilweisen Willkürlichkeit von unterschiedlichen Seiten kritisiert. Doch völlig unklar bleibt, wie ein solches Gesetz das in der Debatte betonte Ziel – die Verhinderung der Finanzierung der AfD-Stiftung – sinnvoll realisieren soll. Auch wenn einzelne Landesverbände oder am Ende die gesamte Partei vom Verfassungsschutz beobachtet würden, hieße das noch lange nicht, dass auch die organisatorisch von ihr unabhängige Stiftung unter Beobachtung stünde. Zudem müsste die DES nicht nur beobachtet, sondern der Verdacht auf ihre Verfassungsfeindlichkeit bestätigt werden. Ob und wann ein Gesetz beschlossen würde, ist ebenso unklar, wie die Frage, ob damit überhaupt gelänge, was geplant ist. Darüber hinaus bliebe auch offen, ob eine solche Regelung und ihre Anwendung auf die Stiftung vor Gericht Bestand hätten. Zudem öffnet ein solches Gesetz Tür und Tor, auch andere unter Druck zu setzen. Ein Stiftungsgesetz bliebe somit ein unkalkulierbares Risiko mit eventuell eingeschränktem Nutzen.

https://www.der-rechte-rand.de/archive/7937/afd-stiftung-mittel-sinnvoll/

Einfach mal Nein sagen

Die Entscheidung über den nun erneut eingereichten Antrag auf Finanzierung der DES werden die Abgeordneten des Haushaltsausschusses treffen. Der setzt sich – gemäß der Stärke der Fraktionen im Parlament – aus Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen Parteien zusammen. Eine deutliche Mehrheit aus den demokratischen Parteien steht hier der AfD gegenüber. Den Abgeordneten steht es frei, der AfD-Stiftung kein Geld zuzuweisen. Eine solche Entscheidung würde zwar sicherlich durch die DES später juristisch vor Gericht angefochten werden – wahrscheinlich auch mit Erfolg. Doch eine gerichtliche Entscheidung würde aller Voraussicht nach Jahre dauern und der Gesellschaft Zeit verschaffen. Zeit, in der die rechtsradikale Stiftung keine Bildungs- und Forschungsarbeit mit Steuergeld machen kann. Zeit, um die AfD zu bekämpfen und wieder aus den Parlamenten zu werfen, sodass sie keinen Anspruch mehr auf Förderung hätte.

 

 

 

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