Folgerungen aus dem NSU?

von Gerd Wiegel
Magazin "der rechte rand" - Ausgabe 162 - September 2016

Was hat sich seit der Selbstenttarnung des NSU und der Arbeit von inzwischen elf Untersuchungsausschüssen zum NSU bei den Sicherheitsbehörden und speziell beim Verfassungsschutz verändert? Bereits im Februar 2014 hat die Bundesregierung einen »Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode« vorgelegt. Betrachtet man die hier getroffenen Ausführungen, so stellt man fest, dass mehr oder weniger alle Empfehlungen des »Parlamentarischen Untersuchungsausschusses« (PUA-NSU), die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen, umgesetzt worden sind. Für den Bereich der Justiz und des Verfassungsschutzes hat die Bundesregierung Gesetzentwürfe vorgelegt, die auf festgestellte Mängel reagieren und zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen sollen. Ob die inzwischen verabschiedeten gesetzlichen Änderungen tatsächlich die vom Ausschuss herausgearbeiteten Fehler beseitigen und im Sinne der Empfehlungen zu einer realen Änderung führen, ist politisch umstritten, wie sich nicht zuletzt in den Anhörungen und Debatten zu den angeführten Gesetzentwürfen gezeigt hat. In der Antwort zu einer Großen Anfrage der Fraktion »Die Linke« zur Umsetzung aller 47 Empfehlungen des PUA-NSU führt die Bundesregierung die Umsetzung fast aller Empfehlungen aus.
Vor allem beim Verfassungsschutz ist nach wie vor nichts davon zu erkennen, eigenes Versagen oder schuldhaftes Handeln im Zusammenhang mit dem NSU aufklären zu wollen. Das Trauerspiel um die nach Jahren immer noch neu auftauchenden Kommunikationsmittel des V-Mannes »Corelli« ist der schlagende Beleg dafür, dass der Verfassungsschutz strukturell reformunfähig ist. Anlässlich seiner Vernehmung im NSU-Untersuchungsausschuss ließ der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, dann auch die ParlamentarierInnen wissen, was er von solchen Instrumenten der parlamentarischen Kontrolle hält: nämlich nichts. Sie seien ein Sicherheitsrisiko für die Arbeit der Dienste.

 

Verfassungsschutz als Gewinner

Im dritten Teil der ARD-Trilogie zum NSU sagte der smarte junge Verfassungsschützer zum aufrechten Thüringer Ermittler: »Ich bin überzeugt, die Ämter werden gestärkt aus dieser Sache hervorgehen.« Aus heutiger Sicht ist eine solche retrospektive Prognose nicht schwer, aber es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch im Winter 2011 und Frühjahr 2012 die Überzeugung im Sicherheitsapparat vorherrschte, man werde die Krise für sich zu nutzen wissen. Viereinhalb Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU muss man feststellen, dass sich Prognose und Überzeugung bewahrheitet haben und die Sicherheitsbehörden – allen vorweg der Verfassungsschutz –, die im Zentrum der Kritik standen und stehen, deutlich gestärkt aus dem NSU-Skandal hervorgegangen sind.
Dies gilt in jedem Fall für die materielle Ebene, das heißt die Frage der finanziellen Ausstattung und der Ausweitung der Befugnisse. Beobachten lässt sich ein völliges Auseinanderfallen von öffentlichem Ansehen des Verfassungsschutzes und dem realen Einflussgewinn, insbesondere des Bundesamtes bei gleichzeitigem finanziellem und personellem Zuwachs. Nimmt man die erwähnte