Autos als Waffen

von Toni Brandes und Ernst Kovahl
Magazin "der rechte rand" Ausgabe 168 - September 2017

Nizza, Berlin, London, Barcelona – diese Städte werden mit den vom »Islamischen Staat« inspirierten Massenmorden mit Fahrzeugen verbunden. Neu, wie teilweise behauptet, ist die Methode jedoch nicht: Auch Neonazis haben so wiederholt angegriffen und gemordet.

Spätestens seitdem der »Islamische Staat im Irak und der Levante« (IL) in Syrien und im Irak militärisch unter Druck geraten ist, ruft er verstärkt zu Anschlägen auch im Westen auf. Neben Bomben, Überfällen mit Waffen und Messerattacken, wie in Paris, Manchester und Hamburg werden sogenannte »Vehicleattacks« mit Autos oder Lastwagen propagiert und durchgeführt. Der Vorteil für die Täter liegt auf der Hand: Die Fahrzeuge sind leicht und unauffällig zu beschaffen. Zudem schützen die Fahrzeuge die Fahrer und eröffnen Fluchtmöglichkeiten für die Attentäter. Dass diese trotzdem am Schauplatz des Massakers oder wenig später auf der Flucht sterben, dürfte ihrer kruden Erlösungsvorstellung und -fantasie entsprechen. Die Opfer dagegen werden völlig überraschend und brutal in ihrem Alltag getroffen. Sie werden wahllos Opfer und waren sich bis dahin nicht bewusst, überhaupt als Feind markiert worden zu sein. Die Botschaft: Wir können euch überall und immer treffen. Panik und Verunsicherung sind ein fester Kern von Terror. Das Provozieren des Ausnahmezustands und Heraufbeschwören eines Bürgerkriegs sind ebenfalls Bestandteil dieser Kalkulation.

antifaschistisches Magazin der rechte rand - Autos als Waffen

^ »Ihr Juden« brüllt dieser Neonazi am Rande einer
antirassistischen Kundgebung in Heidenau aus seinem Auto. © Mark Mühlhaus / attenzione

Keine exklusive Waffe des IS
In der Öffentlichkeit und selbst unter Terrorismus-Experten gelten »Vehicleattacks« als ausschließliches Markenzeichen der Islamisten – zu Unrecht. Entsprechende Aufrufe und Beschreibungen auf islamistischen Websites und in Zeitschriften ab 2010 gelten als Startpunkt. Wiederholt wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Menschen als Terroraktion nicht neu sei, doch beziehen sich die ExpertInnen dabei fast ausschließlich auf islamistisch motivierte Taten. So warnte beispielsweise Rolf Tophoven, Direktor des »Instituts für Krisenprävention« in Essen, 2015 vor Terror vom Typ »einsamer Wolf« und erwähnte in dem Zusammenhang Auto-Attentate durch Islamisten in Israel. Jüngst, nach den Morden in Barcelona, machte sich die »Süddeutsche Zeitung« auf die Suche nach den Wurzeln der »Vehicleattacks« – und fand neben islamistisch begründeten Taten seit 2006 in den USA, Israel, Großbritannien, Frankreich und Kanada nur das versuchte Attentat 2009 im niederländischen Apeldoorn auf die Königsfamilie, dessen Motiv nicht abschließend geklärt werden konnte. Dieses Attentat beschrieb auch Thomas Riegler vom »Austrian Center for Intelligence, Propaganda and Security Studies« an der Universität Graz auf Twitter als »Erste #vehicleattack« in Westeuropa. Zuvor, in den 1980er und ’90er Jahren, sei »mittels Fahrzeugen Sprengstoff ins Ziel manövriert« worden. Und »Die Welt« fragte im Juli 2016 bar jedweder Kenntnis: »Werden Autos vielleicht bald auch bei uns zu schier unkontrollierbaren Waffen?«

Dabei ist der Einsatz von Fahrzeugen weder neu noch eine exklusive Waffe des IS und anderer IslamistInnen – ein Fakt, der in der öffentlichen Debatte gerne übersehen wird. Grund genug für eine Spurensuche, denn auch Neonazis haben wiederholt mit Autos GegnerInnen attackiert und ermordet, auch in der Bundesrepublik. Vor dem Hintergrund der jahrelang übersehenen Taten des »Nationalsozialistischen Untergrunds« und der langen Liste rechter und rassistischer Morde in der Bundesrepublik, deren Anzahl die Behörden und die Bundesregierung bis heute klein rechnen, eine kaum verwunderliche, aber um so drastischere Fehleinschätzung. Selbst der medial breit beachtete und tödliche Angriff eines 20-jährigen Neonazi-Sympathisanten am 12. August 2017 im US-amerikanischen Charlottesville auf eine antifaschistische Demonstration konnte diese Deutung nicht brechen. Am Rande von Protesten gegen ein Treffen von »White Supremacists« fuhr der Mann gezielt mit seinem Auto in eine Gruppe von AntifaschistInnen. Eine Frau starb, zahlreiche andere Menschen wurden schwer verletzt.
Recherchen zeigen eine Reihe von Fällen in der Bundesrepublik, in denen Autos von Rechten als Waffen gegen MigrantInnen, AntifaschistInnen und JournalistInnen eingesetzt wurden. Eine unvollständige Auswahl unterschiedlicher Taten:

• 21. Dezember 1985, Hamburg: Der 26-jährige, aus der Türkei stammende, Ramazan Avc? und seine Begleiter wurden spät abends in Hamburg-Hohenfelde vor einer als Treffpunkt von Neonazis bekannten Kneipe angegriffen. Als sie vor den Neonazis flüchteten, »fliegen ihnen Bierflaschen hinterher, ein Schuss fällt«, schrieb »Der Spiegel« damals. Mit einem Auto verfolgten die Täter, bewaffnet mit Knüppeln, Ketten und Baseball-Schlägern, die Gruppe. Avc? wurde mit dem Wagen angefahren, unter dem Fahrzeug eingeklemmt und bewusstlos geschlagen. Er starb am 24. Dezember an seinen Verletzungen im Krankenhaus. Die Täter waren polizeibekannte rechte Skinheads.

• 27. Dezember 1992, Meerbusch (Nordrhein-Westfalen): Der 20-jährige Sahin Calisir und zwei andere türkischstämmige Männer werden auf der Autobahn 57 bei Meerbusch in Nordrhein-Westfalen von einem polizeibekannten rechten Hooligan mit dem Auto verfolgt und gerammt. Die drei Opfer verließen aus Angst den Wagen. Calisir wurde von einem anderen, vorbeifahrenden Auto erfasst, überfahren und verstarb an den Verletzungen. Das Gericht Neuss wollte später kein rassistisches Motiv für die Verfolgung erkennen, der 23-jährige Fahrer des Wagens wurde 1993 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu 15 Monaten Haft verurteilt. Auch der Beifahrer des Täters hatte Kontakte in die extreme Rechte.

• 26. Mai 1993, Waldeck (Brandenburg): Der 25-jährige deutsch-ägyptische Schauspieler Jeff Dominiak und ein Beifahrer wurden auf der Autobahn von Dresden nach Berlin in der Nähe der Raststätte Waldeck auf einem Motorrad von einem 17-jährigen Neonazi mit einem gestohlenen Auto zweimal gerammt. Der Neonazi folgte dem Motorradfahrer auf die Raststätte und überrollte ihn dort. Der DDR-Jugendfilmstar war wiederholt rassistischen Anfeindungen ausgesetzt. Ob der Täter das Opfer aus seiner Nachbarschaft kannte und erkannte und ihn mit Absicht rammte und überfuhr, konnte vor Gericht nicht zweifelsfrei geklärt werden. Der Täter wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

• 19. September 1998, Rostock (Mecklenburg-Vorpommern): Etwa 15.000 Menschen demonstrierten gegen einen NPD-Aufmarsch von 3.000 Neonazis kurz vor der Bundestagswahl im Stadtteil Dierkow. Am Rande griffen etwa 60 Neonazis AntifaschistInnen an und verletzten mehrere Menschen. Ein Auto mit Neonazis aus Nordrhein-Westfalen fuhr dort kurz danach mit hoher Geschwindigkeit auf eine nahe Kreuzung zu, hielt mit quietschenden Reifen, wendete und fuhr mit zunehmender Geschwindigkeit weiter. Auf der breiten Straße standen mehrere Personen, ein 28 Jahre alter Antifaschist wurde von dem Wagen frontal erfasst. Der Fahrer fuhr, wie Zeugen berichteten, »mit hohem Tempo, ohne zu bremsen und auszuweichen« gegen ihn und setzte danach die Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fort. Der Mann wurde über das Auto geschleudert und lebensgefährlich verletzt. Er war erst nach Wochen im Krankenhaus außer Lebensgefahr. Der flüchtige Halter des Fahrzeuges wurde von JournalistInnen an einer Tankstelle gestellt. Anfangs ermittelte eine Mordkommission, später ging es nur noch um die Verursachung eines Unfalls. Mark W. wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt und musste eine Entschädigung zahlen. Das Opfer leidet bis heute an den Folgen des Angriffs.

• 30. Juni 2000, Rosche (Niedersachsen): Im Sommer 2000 kam es in Rosche im Landkreis Uelzen zu verstärkten rassistischen Übergriffen und Angriffen auf eine Flüchtlingsunterkunft. AntifaschistInnen drängten die Neonazis über Wochen zurück und schützten das Heim. Am 30. Juni 2000 fuhr spät abends ein mit zwei Neonazis aus der Region besetztes Auto mehrmals an einer Gruppe von etwa 15 AntifaschistInnen provozierend vorbei, teils mit hoher Geschwindigkeit. Ein Antifaschist musste sich an einer Bushaltestelle durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen, da der Fahrer zu dicht an ihm vorbei fuhr, ein anderer musste an einem FußgängerInnenüberweg zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden. Die Polizei ermittelte gegen den Neonazi, das Verfahren wurde eingestellt.

• 31. Juli 2010, Obertrubach-Geschwand, Bayern: Beim »3. Nationalen Frankentag« des »Freien Netz Süd« trafen sich 200 Neonazis. Einige attackierten JournalistInnen und behinderten deren Berichterstattung. Der Fahrer eines mit dem Logo der rassistischen »Artgemeinschaft« beklebten Würzburger PKW fuhr während dessen mit hohem Tempo auf einen Journalisten zu, der sich durch einen Sprung ins Feld retten konnte. Die Polizei weigerte sich eine von ZeugInnen unterstützte Anzeige anzunehmen oder die Fahrzeugspuren zu dokumentieren. Der Fahrer war NPD-Funktionär aus Unterfranken und ehemaliger Polizist. Auch in den Folgejahren setzte er sein Auto als Waffe ein: Weil er bei einer Veranstaltung auf einen Polizisten zufuhr, wurde er zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Und im Dezember 2015 versucht er mit seinem Auto auf einem Parkplatz »mit 20 bis 30 Stundenkilometern« ein Ehepaar zu überfahren. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn 2016 deswegen zu einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung.

• 1. Oktober 2011, Riegel / Freiburg (Baden-Württemberg): Auf einem Parkplatz nahe der Autobahn 5 trafen sich Neonazis auf dem Weg zu einer Veranstaltung der »Kameradschaft Südsturm Baden«. Ein verurteilter ehemaliger Kandidat der NPD und Mitglied einer neonazistischen »Kameradschaft« fuhr mit seinem Auto in eine Gruppe von AntifaschistInnen und verletzte drei von ihnen. Eine Person erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, lag mehrere Tage auf der Intensivstation und leidet auch Jahre später an Folgeschäden der Tat. Zuvor hatte der Neonazi in einem Chat bereits davon schwadroniert, er warte darauf, dass ihn politische GegnerInnen »mal angreifen« und er sie so »endlich mal die Klinge fressen lassen« könne. Und weiter: »Das Schöne daran, es wäre sogar Notwehr! (…) So´ ne Zecke greift an und du ziehst´ n Messer. Die Flachzange klappt zusammen und rührt sich nicht mehr.« Anfang 2014 wurde der Neonazi vom Landgericht Freiburg freigesprochen, da das Gericht nicht ausschließen konnte, dass er in Notwehr gehandelt habe. Obwohl ihm auch eine andere Ausfahrt vom Parkplatz zur Verfügung gestanden hätte, wählte er den Weg in die Gruppe von AntifaschistInnen. Selbst die Staatsanwaltschaft sah das Verhalten »nicht als erforderliche Verteidigungshandlung an«. Das Opfer habe keine Chance gehabt, dem Wagen auszuweichen.

• 7. Januar 2012, Haigerloch / Zollernalbkreis (Baden-Württemberg): Bei einem Volksfest kam es zu Pöbeleien und Rangeleien zwischen Neonazis und anderen BesucherInnen. Den Neonazis war zu verstehen gegeben worden, sie seien bei der Veranstaltung nicht willkommen. Ein 22-jähriger Neonazi stieg daraufhin in sein Auto und fuhr in eine Gruppe von Gästen, erfasste und verletzte drei von ihnen mit seinem Fahrzeug. Er flüchtete, kam dann jedoch an den Tatort zurück – eine »wilde Schlägerei« folgte nach Polizeiangaben. Der Mann gestand die Tat und wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

• 14./15. April 2017, Cottbus (Brandenburg): Ein 20-jähriger Autofahrer aus Sachsen erfasste mit seinem Fahrzeug in der Nacht die 22-jährige Studentin Shaden M. aus Ägypten. Drei Tage später starb die Frau im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Die Polizei ging anfänglich von einem Unfall aus. Doch Aussagen von Zeugen rückten den Vorgang in ein anderes Licht. Denn der Fahrer habe vor dem Zusammenstoß an einer Straßenbahnhaltestelle in der Innenstadt in einer 30er-Zone das Fahrzeug noch beschleunigt. Einer der drei Insassen des Autos habe dann das Opfer und ihre ägyptischen Begleiter rassistisch beschimpft, unter anderem mit dem Satz: »Geht doch in euer Scheißland zurück.« Erst nachdem die Presse diese Darstellungen öffentlich machte, leitete die Staatsanwaltschaft neben Ermittlungen gegen den Autofahrer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung auch Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Beleidigung ein. Der Fahrer und die BeifahrerInnen seien polizeibekannt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern an.