Neue Entwicklungen
von Björn Elberling
Antifa-Magazin »der rechte rand« Ausgabe 219 - März | April 2026
#AfDVerbot
Am 29. Januar 2025 stimmten CDU, FDP und die »Alternative für Deutschland« (AfD) gemeinsam für die Anti-Migrationsanträge der Union. Nur einen Tag später befasste sich der Bundestag mit dem Antrag von Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und der Linken zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Dieser wurde in den Innenausschuss verwiesen und hatte sich mit dem Ende der Legislaturperiode wenige Wochen später erledigt. Seitdem wurde die parlamentarische Auseinandersetzung um das AfD-Verbot vor allem in den Landtagen und Bürgerschaften geführt.
Der fraktionsübergreifende Antrag hatte sich maßgeblich auf die Einstufung der Bundes-AfD und der damaligen Jugendorganisation »Junge Alternative« (JA) als »rechtsextreme Verdachtsfälle« durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und deren Bestätigung durch die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Mai 2024 gestützt. Diese Urteile sind inzwischen rechtskräftig – die Nichtzulassungsbeschwerden von AfD und JA wurden vom Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2025 zurückgewiesen.
Bereits am 2. Mai 2025 hatte das BfV die gesamte AfD als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« eingestuft. Die Partei reagierte prompt mit einer Klage und einem Eilantrag. Am 26. Februar 2026 beschloss das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren auf Grundlage der bis dahin vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegten Erkenntnisse, dass dieses die AfD vorerst nicht als »gesichert rechtsextremistisch« behandeln darf. Auch wenn diese Entscheidung ein Dämpfer ist, wird es weiterhin Forderungen nach der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht geben. Deswegen lohnt sich ein Blick auf die zwischenzeitlichen Entwicklungen seit Anfang 2025.
Parlamentarische Beschäftigung in den Ländern
In der politischen Diskussion haben die anderen Parteien inzwischen recht klare Positionen entwickelt: Linke und Grüne äußern sich deutlich für die Einleitung eines Verfahrens. Die SPD fordert zunächst eine Prüfung durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wie im Juni 2025 vom Parteitag beschlossen. FDP und die Union – mit Ausnahmen vor allem aus Norddeutschland – äußern sich zurückhaltend bis ablehnend. Nachdem aus den Reihen des Bundestages und der Bundesregierung zunächst kein neuer Vorstoß kam, spielte sich die weitere Debatte vor allem in den Landtagen ab – die Landesregierungen können über den Bundesrat auch selbst einen Verbotsantrag stellen. Dabei zeigte sich, dass die Parteien dabei auch von der Koalitionsdisziplin beeinflusst sind: Am weitesten geht ein Beschluss der Bürgerschaft in Bremen. Dort fand am 6. Mai 2025 ein Antrag der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und Linken eine breite Mehrheit. Diesem folgend solle der Senat sich in Gesprächen mit der Bundesregierung und in Kooperation mit anderen Bundesländern im Bundesrat »für die zügige Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens« einsetzen. Bemerkenswerterweise stimmten auch die Mehrheit der CDU-Abgeordneten sowie ein FDPler mit Ja.
Andere Bundesländer zogen bereits nach, allerdings mit weniger weitgehenden Beschlüssen, die erst einmal eine »Prüfung« eines AfD-Verbots fordern. So wurde in Schleswig-Holstein im Oktober 2025 ein gemeinsamer Antrag der schwarz-grünen Regierungsfraktionen und derjenigen von SPD und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) beschlossen: Wenn der Eilantrag der AfD beim Verwaltungsgericht Köln scheitere, solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um Anhaltspunkte und Belege für ein Verbotsverfahren zu sammeln und zu überprüfen.
Auch in Hamburg wurde am 14. Januar 2026 ein Antrag nach schleswig-holsteinischem Modell mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken angenommen. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion im Sinne des bremischen Beschlusses war zuvor von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden.
In Berlin hatten Grüne und Linke aus der Opposition bereits im Mai 2025 einen Antrag im Sinne der Bremer Initiative gestellt. Zur Plenardebatte im Dezember 2025 legten die schwarz-roten Regierungsfraktionen ihren eigenen Antrag vor, der sehr allgemein gehalten zum Schutz der Demokratie aufruft und die Bedeutung einer »gerichtsfest vorgenommene(n) Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (…) als gesichert extremistische Bestrebung« hervorhebt. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Regierung und linker Opposition angenommen.
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Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern fand in der Sitzung vom 25. Juni 2025 ein Antrag der beiden roten Regierungsfraktionen eine Mehrheit, »begleitend zur gerichtlichen Überprüfung der Einstufung (…) geeignete Schritte vorzubereiten«, in Bund und Ländern »die Möglichkeiten des Handlungsrahmens des Grundgesetzes« zu prüfen. Hier war es die grüne Fraktion, die mit einem auf die direkte Einleitung eines Verbotsverfahrens gerichteten Antrag auch an den Regierungsfraktionen scheiterte.
Parlamentarische Initiativen in anderen Bundesländern scheiterten (vorerst): In Bayern hatten die Grünen im Mai 2025 den Landtag aufgefordert, die Möglichkeit eines Parteiverbotsverfahrens zu prüfen und dieses gegebenenfalls einzuleiten. Während die SPD und die Grünen dafür stimmten, sprachen sich die CSU und die Freien Wähler dagegen aus. So äußerte etwa Innenminister Joachim Herrmann (CSU), er halte »die Einleitung eines Verbotsverfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls für verfrüht«.
Ein Antrag der Linksfraktion in Sachsen aus dem Mai 2025, ein Verbotsverfahren über Bundesregierung oder Bundesrat einzuleiten, wurde am 30. Oktober 2025 mehrheitlich abgelehnt. Auch die SPD stimmte dagegen und machte dabei deutlich, dass sie unter anderem aus Gründen der Koalitionsräson handele.
In Baden-Württemberg war es die SPD-Fraktion, die gegen Ende der Legislatur am 4. Februar 2026 per sehr kurzfristig gestelltem Entschließungsantrag die Landesregierung auffordern wollte, auf die Einrichtung einer Bund-Länder-Gruppe hinzuwirken. Ihr Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt, wobei die an der Regierung beteiligten Grünen ihr Abstimmungsverhalten wesentlich mit der Kurzfristigkeit des Antrags begründeten.
In Thüringen hatte die Linksfraktion ebenfalls im Mai 2025 einen Antrag nach dem Bremer Muster gestellt, der bisher in Ausschüssen vor sich hin dümpelte. Nach den demonstrativen Auftritten von AfD-Parlamentariern mit Martin Sellner im Januar 2026 beschloss der Landtag nunmehr, im März eine öffentliche Anhörung zum Thema durchzuführen.
Aktive Zivilgesellschaft – und schlechte Gegenargumente
Die grundsätzlichen Positionen der Parteien zum Verbotsverfahren haben sich nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht verändert. Allerdings ist nach dem Stand der Debatten in den Ländern zu erwarten, dass Exekutive und Legislative zunächst die weiteren Entwicklungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abwarten werden.
Weiterhin fordert auch bundesweit eine aktive Zivilgesellschaft die Auseinandersetzung ein, vor allem unter dem Dach der Kampagne »Menschenwürde verteidigen. AfD-Verbot jetzt«. So hat etwa Anfang Februar 2026 in Nordrhein-Westfalen ein breites Bündnis von Parteijugenden, ver.di, Kinderschutzbund, Omas gegen rechts und vielen weiteren Organisationen die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für ein Verbotsverfahren einzusetzen, prominent unterstützt unter anderem von Hape Kerkeling, Armin Rohde und dem ehemaligen Justizminister des Landes, Thomas Kutschaty (SPD). Auch die von Nico Semsrott gestartete »PRÜF«-Initiative wendet sich an die Landesregierungen mit regelmäßigen Demonstrationen in den Landeshauptstädten und fordert, alle als »gesichert rechtsextremistisch« oder als entsprechender »Verdachtsfall« eingestuften Parteien einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu unterziehen – eine Forderung, die also durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gar nicht berührt wird.
Das Internationale Auschwitz-Komitee stellte am 11. Februar 2026 die »Anfrage an Deutschland, wann diese Partei des Hasses und der Demokratiezerstörung endlich vor die Schranken des Bundesverfassungsgerichtes gebracht wird«.
Zum Umgang mit vermeintlich oder tatsächlich juristischen Argumenten gegen ein Verbotsverfahren soll ein umfangreiches juristisches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Erfolgschancen eines Verbotsantrags dienen, dieses soll im Frühsommer 2026 erscheinen. Der Republikanische Anwält*innenverein hat derweil am 15. Februar 2026 einen Beitrag veröffentlicht, in dem der Jurist Thomas Jung ausführt, warum die oft vorgebrachten Sorgen vor einem möglichen Scheitern eines Antrags ohnehin kein Grund seien, diesen nicht zu stellen, sondern diese wären »unnötige Ängste als Verbündete der AfD«.
Die AfD tut derweil mit ihrer Politik weiterhin alles für die Notwendigkeit eines Verbotsantrags. Argumente für einen solchen lieferte etwa zuletzt die Einstufung des niedersächsischen AfD-Landesverbands als »gesichert rechtsextremistisch« vom 17. Februar 2026. Und auch die neue Parteijugend »Generation Deutschland« weist nicht nur eine hohe personelle Kontinuität zur »JA« auf, sondern steht dieser auch in puncto völkischer Politik in nichts nach. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 29. Januar 2026 auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hervor.