INTRO – juristisches

Eure Redaktion vom antifaschistischen Magazin
Antifa-Magazin »der rechte rand« Ausgabe 199 - November | Dezember 2022

Seit Mitte September 2022 gehen im Iran Menschen gegen das reaktionäre religiöse Regime der Islamischen Republik und dessen mörderische Repression auf die Straße. Ausgelöst wurden die Proteste durch den Tod der 22-jährigen Mahsa Amini nach ihrer Verhaftung durch die »Sittenpolizei«. Die Proteste sind gesellschaftlich breit verankert und werden zuvorderst von Frauen getragen.

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Frau Leben Freiheit Solidarität mit dem Freiheitskampf im Iran
Foto: Mark Mühlhaus / attenzione



Liebe Leser*innen,
Auf Antrag der Christdemokraten stimmten Mitte November die Landtagsabgeordneten von CDU, AfD und der mehrheitlich aus Ex-Mitgliedern der AfD bestehenden Gruppe »Bürger für Thüringen« gegen die Anwendung von Gendersprache in Thüringer Landesbehörden. Dieser bundesweit einzigartige Beschluss fiel ausgerechnet in dem Bundesland, in dem es im Februar 2020 mit der Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD zum Dammbruch gekommen war. Nachdem die CDU im Freistaat bereits vor 20 Jahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft geklagt hatte, bleibt sie ihrer reaktionären Tradition treu. Mit ihrer Aussage, gendergerechte Sprache sei »Ausdruck einer ideologischen Auffassung, die das biologische Geschlechtersystem von Männern und Frauen infrage stellt«, sucht sie aufs Neue die Nähe zur Höcke-AfD mit dem Ziel, gesellschaftliche Errungenschaften zurückzudrängen. Sollte es in Thüringen je eine Brandmauer gegen rechts gegeben haben, liegt sie längst in Trümmern.

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Titelbild Ausgabe #Jura des antifaschistischen Magazins

Wenn diese Ausgabe unsere Abonnent*innen erreicht, hat das Dienstgericht für Richter in Sachsen (am 1.12.2022) über den Fall des Ex-Bundestagsabgeordneten der AfD, Jens Maier, verhandelt. Vor Gericht ging es um die Versetzung des rechtsradikalen Richters mit dem Spitznamen »Klein-Höcke« in den vorzeitigen Ruhestand – »zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege«. Zuvor war Berlins Justizsenatorin mit ihrem Antrag auf Versetzung der Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand gescheitert. Sie darf weiterhin Recht sprechen. Anders ging der Rechtsstreit für den Staatsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz aus Baden-Württemberg aus. Weil er mit seinen rassistischen Äußerungen gegen seine Neutralitätspflicht verstieß, entfernte ihn das zuständige Gericht 2018 aus dem Beamtenverhältnis und behielt in der nächsten Instanz Recht. Schon im Februar 2022 kam das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) zum Schluss, dass ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht unvereinbar ist, die auch für Richter*innen gelte. Weil »die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei« dies erfordere, müssten die Dienstvorgesetzten disziplinarrechtlich tätig werden. Doch »beim Umgang mit rechten und rechtsextremen Richtern und Staatsanwälten fehlt bisher ein Kompass«, stellt der Autor Joachim Wagner ernüchtert fest und kritisiert einen bisher lückenhaften Schutz vor der Einstellung rechter Jurist*innen. Wir freuen uns, wenn wir mit dem Schwerpunkt dieser Ausgabe dazu beitragen können, diese Lücken zu schließen und eine konsequente Aufarbeitung des #Justizproblem anzuschieben. Eine anregende Lektüre wünscht

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