NEIN zum AfD-Vorsitz und JA, es kann noch verhindert werden!
von Matthias Jakubowski
Antifa-Magazin »der rechte rand« Ausgabe 193 - November | Dezember 2021 online only
#Innenausschuss
Die »Alternative für Deutschland« (AfD) soll den Vorsitz im Innenausschuss des Deutschen Bundestages übernehmen. Es kursieren die Namen der Abgeordneten Gottfried Curio aus Berlin und Steffan Janich aus Sachsen. Das muss verhindert werden.
Essenzielle Funktionen des Vorsitzes
Rechte und Pflichten der Ausschussvorsitzenden ergeben sich aus § 59 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Der oder die Vorsitzende bereitet die Sitzungen vor und beruft sie ein. Über das Recht, die Sitzungen zu leiten, hat er oder sie maßgeblichen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf den Ablauf, wie zum Beispiel die Reihenfolge der Redner*innen oder die zu besprechenden Themen. Darüber hinaus ist der oder die Vorsitzende zuständig für die Verteilung wichtiger Informationen an die Ausschussmitglieder sowie erster Ansprechpartner für Sachverständige, die zu Anhörungen eingeladen werden. Der Innenausschuss selbst ist federführend bei wichtigen Themen der inneren Sicherheit, dem Schutz der Grundrechte und der Verfassung, aber auch bei asyl- und migrationspolitischen Fragestellungen. Zu den Aufgaben gehört auch die parlamentarische Kontrolle des Bundesministeriums des Inneren und seiner nachgeordneten Bundesbehörden. Einige der wichtigsten Gesetzesvorhaben der letzten Legislaturperioden wurden im Innenausschuss vorbereitet, bevor sie zur Abstimmung ins Plenum kamen. In der 19. Legislaturperiode gab es eine ganze Reihe von Sondersitzungen, so zum Beispiel nach den rechtsterroristischen Anschlägen von Halle und Hanau.
Die Wahl eines »AfD« Ausschussvorsitzenden wäre eine Katastrophe und eine Gefahr für das demokratische Miteinander im Parlament. Können die demokratischen Fraktionen dies noch verhindern? Ja!
Die Katastrophe verhindern
Die Ausschüsse der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages werden in den kommenden Wochen zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammenkommen. Die unter den Geschäftsführer*innen der Fraktionen vereinbarte Aufteilung der Vorsitzenden der Ausschüsse bedeutet zunächst jedoch nur, dass die Fraktion berechtigt ist, in der konstituierenden Sitzung einen Vorschlag zu unterbreiten. Gegen diesen Vorschlag haben die Mitglieder der anderen Fraktionen die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Erfolgt ein Widerspruch. kommt es zur Abstimmung. Wenn die vorgeschlagene Person keine Mehrheit erhält, kann ein neuer Vorschlag unterbreitet werden, über den es wieder zur Abstimmung kommt. Sollte keiner der Vorschläge eine Mehrheit bekommen, würde ein*e Stellvertreter*in gewählt. Der stellvertretende Vorsitz würde an keinen Abgeordneten der »AfD« gehen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dann auch die Wahl des stellvertretenden Vorsitzes scheitert, würde die Leitung bei dem Mitglied des Ausschusses liegen, welches am längsten dem Bundestag angehört.
Ein Ausschussvorsitz der »AfD« kann somit verhindert werden. Dafür ist es erforderlich, dass sich die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen schnellstmöglich darauf verständigen, keinen Kandidaten der »AfD« zu wählen.