Blinde Flecken
von Philipp Vergin
Magazin »der rechte rand« - Ausgabe 161 - Juli 2016
Die Aufarbeitung der NS-Geschichte deutscher Ministerien und Behörden bleibt ein umkämpftes Feld. Eine neue Studie hilft, den Überblick zu behalten. Kanzleramt und Bundestag bleiben blinde Flecken der Forschung.
Für die Geschichte der Bundesrepublik spielt die Frage nach Kontinuitäten und Brüchen zum historischen Faschismus eine herausragende Rolle. Die ersten Jahre des westdeutschen Staates waren vor allem durch ein »kommunikatives Beschweigen« (Hermann Lübbe) der Vergangenheit gekennzeichnet, das eine Rückkehr von Teilen der alten Eliten in wichtige Positionen begünstigte – und somit geistige und personelle Linien aus der NS-Zeit fortführte. Trotzdem lief die Integration der Täter nicht immer geräuschlos ab. Nachdem beispielsweise mit der Wiedererrichtung des »Auswärtigen Amtes« (AA) das dortige Ausmaß personeller und organisatorischer Kontinuität teils öffentlich wurde, kam es zu heftiger Kritik in- und ausländischer Medien. Ein 1951 auf Antrag der SPD eingesetzter Untersuchungsausschuss stellte fest: »Es wurden einige Personen beschäftigt, deren Verwendung das Vertrauen des In- und Auslandes zur demokratischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen konnte.« Eine überaus moderate Feststellung angesichts von rund 34 Prozent NSDAP-Mitgliedern im höheren Dienst des AA. Auch die Konsequenzen fielen extrem moderat aus, wie der Historiker Hans-Jürgen Döscher betonte: »Dann hat man also diese Diplomaten, (…) die inkriminiert waren, nicht mehr allseitig einsetzen können, sondern hat sie dann vorrangig in den arabischen Hauptstädten oder in Südafrika oder in der Zentrale eingesetzt.« Als 1952 im Bundestag über den Ausschussbericht debattiert wurde, gab Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) zu, dass die leitenden Stellen des AA sogar zu zwei Dritteln mit »Ehemaligen« und Parteigenossen besetzt waren. Dies sei nötig gewesen, da man erfahrene Fachleute gebraucht habe. Den größten Beifall der Regierungsparteien bekam er, als er, an die SPD-Fraktion gewandt, sagte: »Ich meine, wir sollten jetzt mit der Naziriecherei mal Schluss machen. Denn verlassen Sie sich darauf: Wenn wir damit anfangen, weiß man nicht, wo es aufhört.« Doch das konnte sich Adenauer zweifellos vorstellen, denn mit Hans Globke, dem Mitverfasser und Kommentator der »Nürnberger Rassegesetze«, hatte Adenauer das Paradebeispiel personeller NS-Kontinuität der Verwaltungseliten zu seiner rechten Hand gemacht. Globke, von 1953 bis 1963 Chef des Bundeskanzleramts, war in den Anfangsjahren der Bundesrepublik »graue Eminenz« und wichtiger Strippenzieher. Sein Netzwerk durfte nicht in Gefahr geraten.
Beginn der Aufarbeitung
Erst in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre wuchs das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit den Verbrechen und der Struktur des deutschen Faschismus. Ende der 1980er Jahre entstanden erste Einzelstudien, insbesondere private Unternehmen begannen ihre Vergangenheit erforschen zu lassen. In den 1990er und 2000er Jahren folgten halbstaatliche Einrichtungen, Wissenschaftsorganisationen, Vereine und Verbände. Mit dem Abtritt der am NS-Regime direkt Beteiligten aus Funktionen und aus dem öffentlichen Diskurs wurden Fragen nach Brüchen und Kontinuitäten auch in sensiblen Bereichen leichter.
Eine neue Konjunktur erlebte die Erforschung der NS-Herrschaft und ihrer Folgen als das AA 2005 eine HistorikerInnenkommission berief und später die Studie »Das Amt« publizierte. In der Folge wurden Studien zu fast allen Ministerien und wichtigen Behörden, wie dem »Bundesamt für Verfassungsschutz«, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesnachrichtendienst (BND), aufgegriffen, alle auch »heiße Eisen« geschichtspolitischer Kontroversen. Wichtig war die Frage, inwieweit ideologische und haltungsmäßige Kontinuitäten über dieses Personal in der Führungsebene der frühen Bundesrepublik tradiert wurden und welche Rückwirkungen sie auf die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit hatten.
Überblicksstudie
Nachdem am 8. November 2012 der Bundestag die Regierung aufgefordert hatte, das »Institut für Zeitgeschichte« (IfZ) und das »Zentrum für Zeithistorische Forschung« (ZZF) mit einer Bestandsaufnahme zu beauftragen, fand 2013 die Forderung nach einem Überblick über laufende und abgeschlossene Forschungsprojekte Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Mit der nun Anfang 2016 vorgelegten Studie »Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus – Stand und Perspektiven der Forschung« zeigen Christian Mentel und Niels Weise, dass die Projekte zu 36 west- und acht ostdeutschen Institutionen zum Großteil noch nicht abgeschlossen und in ihrer Struktur heterogen sind. Dies betrifft die Organisationsform, die finanzielle und personelle Ausstattung sowie Fragestellungen, Untersuchungszeiträume, konzeptionelle Anlage, Methoden und die Forschungs- und Quellenlage. Die Frage nach Übergängen und Kontinuitäten und Diskontinuitäten verbindet alle Projekte. Eine der wichtigsten Funktionen der Arbeiten und historischen Kommissionen besteht in ihrer Funktion als Türöffner. Durch die Erschließung der Akten und die Vorlage einer ersten Interpretation ist die Debatte eröffnet. Die kritische Öffentlichkeit muss diese Möglichkeit nutzen.
Forschungsprojekte
Die 2011 eingesetzte und mit rund zwei Millionen Euro ausgestattete »Unabhängige Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des BND 1945–1968« soll bis 2017 neben einer umfangreichen Gesamtdarstellung 15 bis 18 Teil-Studien herausbringen, von denen bislang vier erschienen sind und teils Bemerkenswertes zu Tage förderten. Zur »Nachkriegsgeschichte des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Ministeriums des Innern der DDR (MdI)« wurde im Oktober 2015 eine Vorstudie vorgelegt. Das Projekt soll 2018 abschließende Ergebnisse zur Innenpolitik der frühen Bundesrepublik liefern. Zum »Bundesministerium für Arbeit und Soziales« (BMAS) und dessen Vorgänger hat 2014 eine HistorikerInnenkommission die Arbeit aufgenommen, ausgestattet mit einem Budget von 1,6 Millionen Euro. Und seit November 2011 arbeitet zur Geschichte des Bundeswirtschaftsministeriums und seiner Vorgängerinstitutionen eine eigene mit 3,9 Millionen Euro ausgestattete Geschichtskommission. Die Ergebnisse sollen 2016 publiziert werden. Eine Besonderheit ist der lange Untersuchungszeitraum, der vor der Einrichtung der Vorläuferinstitution des »Reichswirtschaftsministeriums«, dem »Reichswirtschaftsamt«, 1917 ansetzt und bis 1990 reicht. Das Ziel ist keine reine Institutionengeschichte, sondern ein Aufzeigen von Kontinuitäten der Wirtschaftspolitik und ihrer Akteure. Das »Bundesministerium der Finanzen« hatte im Juli 2009 eine Kommission berufen, die das »Reichsministerium der Finanzen« von 1933 bis 1945 untersucht. Die Arbeiten sollen im Jahr 2016 abgeschlossen werden. 2013 wurden Teilergebnisse zur fiskalischen Judenverfolgung unter dem Titel »Bürokratie und Verbrechen« publiziert.
Blinder Fleck I: Kanzleramt
Für die aktuelle Debatte sind die in der Überblicksstudie von Mentel und Weise ausgemachten Leerstellen von Bedeutung: »Das größte Desiderat bildet dabei sicherlich das Bundeskanzleramt als die zentrale Schaltstelle der Bundesregierung. Gerade seine Personalpolitik lässt bislang – auch über die Causa Globke hinaus – zahlreiche Fragen offen. Trotz seiner großen Bedeutung nur in Teilen erforscht ist auch das Bundespresseamt. Eine weitere Forschungslücke stellt der Deutsche Bundestag dar. Hier wäre jenseits quantitativer Analysen personeller NS-Belastungen von Abgeordneten auch deren unmittelbares Umfeld einzubeziehen, etwa in Bezug auf ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Leitungsfunktionen.«
Im November 2014 hatte DIE LINKE im Bundestag den Antrag »Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Bundeskanzleramtes einsetzen« eingebracht. Nachdem es anfänglich von Seiten der CDU/CSU massiven Widerstand gegen eine solche Aufarbeitung gab, ist nach der Anhörung des Kulturausschusses am 1. Juni 2016 die jahrzehntelang eingeübte Abwehrhaltung der Union unhaltbar geworden. Alle Sachverständigen – egal von welcher Fraktion sie benannt wurden – waren sich in der prinzipiellen Zustimmung zum Antrag der LINKEN einig und hoben die zentrale Bedeutung des Bundeskanzleramtes hervor. Umso verwunderlicher war die abschließende Stellungnahme des zuständigen Abteilungsleiters aus dem »Bundesministerium für Kultur und Medien«, der ankündigte zu prüfen, inwieweit »eine ressortübergreifende Studie auf den Weg gebracht werden könne«, in der auch das Bundeskanzleramt eine Rolle spielen würde. Aber genau darum ging es im Antrag der LINKEN, den Abgeordneten und den Sachverständigen nicht.
Strategie der Union
Der Eindruck, dass seitens der Union versucht wird, durch einen möglichst breiten Forschungsauftrag die besondere Verantwortung des Kanzleramtes zu relativieren, drängte sich auch durch die Wortmeldungen des Abgeordneten Philipp Lengsfeld (CDU) auf. Er forderte wiederholt – getreu seiner totalitarismustheoretischen Überzeugung – die gleichzeitige Untersuchung von DDR-Institutionen und versuchte die Sachverständigen dazu zu bewegen, zusätzlich zum Kanzleramt auch die »Fälschungen der Stasi« untersuchen zu wollen. Die Rückzugsstrategien der Konservativen werden sichtbar: Erst mauern, bis man keinen seriösen Wissenschaftler mehr findet, der Argumente für das Beschweigen liefert, und dann durch die Gleichsetzung von NS-Diktatur und DDR den Forschungsauftrag so weit verwässern, dass ein relativiertes und für die Union angenehmeres Ergebnis erhofft wird.
Blinder Fleck II: Bundestag
Eine ähnliche Strategie lässt sich auch beim Bundestag, der zweiten großen Leerstelle der Forschung, beobachten. Seit 1967 wollten die USA die Akten des »Berlin Document Center« (BDC) an die Bundesrepublik zurückgeben. Aber das Desinteresse an diesen Dokumenten war umfassend und parteiübergreifend. Union, SPD und FDP waren sich einig, eine erneute Entnazifizierung verhindern zu wollen. Von der Parteilinie abweichende Abgeordnete, die eine Rück- und Freigabe aller NS-Akten forderten, galten als NestbeschmutzerInnen und wurden isoliert. Als die Akten 1994 endlich übergeben wurden, konnte die interessierte Öffentlichkeit den Eindruck gewinnen, die Bundesrepublik sei seit ihrer Gründung bis in die 1980er Jahre von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern regiert worden. Denn die im BDC verwahrte NSDAP-Mitgliederkartei gab etliche bekannte Namen preis: drei Bundespräsidenten (Karl Carstens, CDU / Heinrich Lübke, CDU / Walter Scheel, FDP), der Präsident des Bundestages Richard Stücklen (CSU), Innenminister Friedrich Zimmermann (CSU), Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP), die Wirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller (SPD) und Liselotte Funcke (SPD), der Kanzleramts-chef Horst Ehmke (SPD), der Entwicklungshilfeminister Erhard Eppler (SPD), der ehemalige Fraktionschef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alfred Dregger, und viele andere. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der LINKEN vom 14. Dezember 2011 waren 26 Bundesminister und ein Bundeskanzler (Kurt-Georg Kiesinger) Mitglied der NSDAP oder einer nationalsozialistischen Organisation wie SA, SS oder Gestapo. Allein in der Regierung unter Willy Brandt (SPD) saßen zwölf ehemalige Nationalsozialisten am Kabinettstisch. Der Vermutung, die NSDAP habe in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik regelmäßig quasi die größten Fraktionen im Bundestag gestellt, wurde nie konsequent nachgegangen. Erst nachdem am 28. Februar 2012 der Abgeordnete Jan Korte (DIE LINKE) einen Beschluss des Parlaments zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte vorschlug, kam Bewegung in die Sache. Am 28. Juni 2012 beschloss der Ältestenrat des Bundestages, die »Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien« um einen Verfahrensvorschlag für die Erforschung zu bitten. Doch die dann von der Kommission erstellte Vorstudie zur Erforschung der NS-Belastungen von Abgeordneten und MitarbeiterInnen der Bundestagsverwaltung sowie der Abgeordneten der Volkskammer der DDR verschwand in der Schublade des Parlamentspräsidenten Norbert Lammert (CDU). Offenbar nur aufgrund der Veröffentlichung der Studie von Mentel und Weise und eines entsprechenden Artikels des Magazins »Der Spiegel«, wurde Lammert wieder aktiv. Am 18. März 2016 übersandte er den Bundestagsfraktionen die drei Jahre alte Vorstudie und bat um ein Meinungsbild. Doch der Meinungsbildungsprozess dauert. Bis ein Forschungsprojekt vergeben wird, kann noch einige Zeit vergehen. Die NS-Aufarbeitung bleibt somit ein umkämpftes Feld.