Repression gegen neonazistische Vereinigungen
von Alexander Hoffmann
Antifa-Magazin »der rechte rand« Ausgabe 221 - Juli | August 2026
#Generalbundesanwalt
Nachdem eine sechsköpfige Gruppe Jugendlicher und Heranwachsender eine Flüchtlingsunterkunft angegriffen hatte, verurteilte das Landgericht Erfurt den Haupttäter zu einer Haftstrafe. Die anderen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen oder Verwarnungen. Die Urteile gelten vielen als weiterer Beleg dafür, die deutsche Justiz sei auf dem »rechten Auge blind«.

@ Roland Geisheimer / attenzione
Dabei greift der Generalbundesanwalt (GBA), die oberste Strafverfolgungsbehörde, seit 2015 vergleichsweise früher und schärfer gegen neonazistische Vereinigungen durch, wenn sie die Schwelle zur organisierten Durchführung von lebensgefährlichen Angriffen überschreiten. Es stellt sich die Frage nach der Motivation dieser massiven Repression gegen organisierte Neonazis und ob der GBA aus »den Fehlern der Vergangenheit«, explizit aus dem NSU-Komplex, gelernt hat. Ein nur oberflächlicher Blick auf die Verfahren und die Vorwürfe gegen die Gruppen macht deutlich, dass der GBA sich offensichtlich gezwungen sieht, eine massiv abschreckende »Feuerwehrpolitik« zu betreiben. Sie soll verhindern, dass mögliche Anschläge und Angriffe die gesellschaftliche Stimmung eskalieren lassen und möglicherweise zu nur schwer kontrollierbaren Auseinandersetzungen führen könnten. Zu unterscheiden ist dabei allerdings die Strafverfolgungspolitik des GBA von jener der Staatsanwaltschaften der Länder.
»Gruppe Reuß«
Über die erste massive Repressionswelle gegen militante neonazistische »Reichsbürger« der »Gruppe Reuß« wurde umfangreich berichtet. Die parallel geführten Prozesse an den Oberlandesgerichten München, Stuttgart und Frankfurt am Main laufen noch. Insbesondere die Teilnahme von (ehemaligen) Militärs und das Vorhandensein zahlreicher Waffen machen die außergewöhnliche Gefahr des Netzwerks deutlich. Der polizeiliche Blick auf die »Reichsbürgerszene« dürfte sich im Rahmen der Ermittlungen deutlich geändert haben. Die große Anzahl von Angeklagten und eingeleiteten Ermittlungsverfahren haben einen erheblichen Druck auf die Szene ausgeübt.
»Sächsische Separatisten«
Seit Januar dieses Jahres wird beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden das Verfahren gegen Mitglieder der »Sächsischen Separatisten« geführt (s. drr Nr. 219). Die »Sächsischen Separatisten« (SS) sind eine Anfang der 2020er Jahre aktiv gewordene Gruppe mit neonazistischer Ausrichtung und personellen Verbindungen zur »Alternative für Deutschland« (AfD) sowie deren ehemaliger Jugendorganisation »Junge Alternative« (JA). Der GBA wirft den Angeklagten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Dem Angeklagten Jörg Schimanek, dessen Vater in den 1990er Jahren in der militanten Neonazi-Szene Deutschlands und Österreichs beheimatet war, wird Rädelsführerschaft zur Last gelegt. Allen acht Angeklagten wird darüber hinaus Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen, einem Angeklagten außerdem versuchter Mord, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Vereinigung soll sich auf einen Systemsturz vorbereitet haben, indem sie paramilitärische Trainings absolvierte. Diese umfassten Übungen im Häuserkampf, im Umgang mit Schusswaffen sowie Nacht- und Gewaltmärsche. Zudem habe sich die Gruppe militärische Ausrüstung wie Tarnanzüge, Gefechtshelme und Schutzwesten beschafft.

@ Mark Mühlhaus / attenzione
»Letzte Verteidigungswelle«
Ein völlig anderes Bild gibt die als terroristische Vereinigung angeklagte Gruppe »Letzte Verteidigungswelle« (LVW) ab, die ab 2024 in Erscheinung getreten ist. Die Mitglieder waren zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt. Trotzdem wurden ab Mai 2025 insgesamt 8 Personen in Untersuchungshaft genommen und angeklagt. Im Frühjahr 2026 kam es erneut zu Durchsuchungen gegen weitere Mitglieder der Gruppe. Am 3. Dezember 2025 erhob die Bundesanwaltschaft gegen acht Personen Anklage vor dem Staatsschutzsenat des hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Angeklagt sind diese wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Als Vereinigungstaten gelten versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, Verabredung zu einem Verbrechen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Vorbereitung eines Explosionsverbrechens, gefährliche Körperverletzung, Raub, Nötigung, Sachbeschädigung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Mit dem Vorwurf der Unterstützung der LVW sowie wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung wurden Ende Juni 2026 zwei weitere junge Männer festgenommen – diesmal im Altenburger Land und in Gera (Thüringen).
Zwei zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alte Mitglieder der Gruppe sollen im Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) verübt haben, das sie fälschlicherweise für einen Treffpunkt von Linken gehalten haben sollen. Die beiden sollen sich während der Tat selbst gefilmt haben. Das Haus brannte nieder, es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Die Betreiber des Kulturhauses, die im selben Gebäudekomplex wohnten, wurden nur durch Zufall nicht verletzt. Zwei weitere Mitglieder der LVW sollen im Januar 2025 ein Fenster in einer bewohnten Flüchtlingsunterkunft in Schmölln zerstört und vergeblich versucht haben, das Gebäude unter Einsatz von Pyrotechnik in Brand zu setzen. Die Täter hinterließen unter anderem Hakenkreuze sowie die Parolen »Ausländer raus« und »NS-Gebiet«. Drei Personen aus der Gruppe planten laut Ermittlungsbehörden einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg. Bei Durchsuchungen in Meißen wurden Kugelbomben sowie Schlagringe, Munition und Schreckschusswaffen sichergestellt.
Außerdem griffen vier Mitglieder der Gruppe zwischen August 2024 und Mai 2025 Personen an, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden geschlagen und/oder getreten und trugen nicht unerhebliche Verletzungen davon. Einem Verletzten wurden ein Mobiltelefon und Geld geraubt.
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Der GBA hat spätestens seit den Ermittlungen gegen die »Gruppe Freital« festgestellt, dass Gruppendynamiken eine extrem schnelle Radikalisierung bewirken und ohne Zwischenschritte zur Begehung schwerster Straftaten führen können. Die konsequenten Durchsuchungsaktionen mit anschließender Untersuchungshaft sollten offensichtlich weitere Aktionen verhindern.
»Jung & Stark« und »Deutsche Jugend Voran«
Dieselbe Logik des GBA wird bei den Durchsuchungen und der Verhängung von Untersuchungshaft gegen Mitglieder der Gruppen »Jung & Stark« und »Deutsche Jugend Voran« gegriffen haben. Beide Gruppen bestehen aus extrem jungen Mitgliedern und waren über soziale Netzwerke organisiert. Vorgeworfen wird den Mitgliedern die Bildung krimineller Vereinigungen, die vor allem Angriffe auf Antifaschist*innen und Personen, die sie für pädophil hielten, durchgeführt und geplant haben. Beide Vereinigungen sollen also weniger gefährliche Taten als beispielsweise die LVW geplant haben. Insbesondere wirft ihnen der GBA nicht vor, die Tötung von Menschen geplant zu haben, weil dies die Anwendung des Paragrafen 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung), nach sich ziehen würde. Hier ging es dem GBA offensichtlich darum, zu verhindern, dass Angriffe auf Linke und Minderheiten zu massiven Reaktionen aus der antifaschistischen Bewegung und der Zivilgesellschaft führen könnten. Der GBA geht auch hier drastisch vor und versucht, weitere Aktivitäten der Mitglieder zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der Generalbundesanwalt seit mehreren Jahren eine Art »interventionistische Repressionsstrategie« verfolgt, mit der diejenigen Gruppen ausgeschaltet werden sollen, von denen aufgrund einer beobachteten oder vermuteten Dynamik besonders gefährliche Angriffe ausgehen. Die von den Neonazi-Organisationen geplanten und durchgeführten Taten, beispielsweise Brandanschläge gegen Wohnhäuser hätten eine unmittelbare Gefahr für das Leben der Tatopfer mit sich gebracht. Außerdem wurden zum Teil in erheblichem Umfang Schusswaffen sichergestellt.
Ob diese Strategie des GBA, eine Eskalation der politischen Auseinandersetzung durch massive Repression in der Fläche zu unterbinden, erfolgreich ist, bleibt abzuwarten. Angriffe durch Neonazis, die offensichtlich den Tod des Opfers in Kauf nehmen – wie der Messerangriff eines 17-Jährigen am 20. Juni auf einen Antifaschisten in Göttingen – zeigen, dass diese Abschreckung nicht überall als solche wahrgenommen wird beziehungsweise präsent ist.
Insbesondere in den AfD-Hochburgen erheben Neonazigruppen bereits jetzt einen Hegemonialanspruch und beginnen, diesen auch gewalttätig durchzusetzen. Mit eventuellen Wahlerfolgen der AfD in einzelnen Bundesländern könnte diese Stimmung eskalieren. Ob dann eine rein repressive Auseinandersetzung mit der zunehmenden Nazihegemonialität noch durchführbar ist, darf bezweifelt werden. Andererseits gerät die antifaschistische Bewegung weiterhin massiv unter Druck, weil jede organisierte Gegenwehr gegen die Bedrohung durch Neonazis Gefahr läuft, als kriminelle Vereinigung abgestempelt zu werden. Eine politische Kampagne, welche die Legitimität praktischen Widerstandes gegen Neonazis und Rassist*innen öffentlich, politisch und offensiv verteidigt, wäre wichtiger denn je.