Europaweite strafrechtliche Verfolgung junger Antifaschist*innen

von Lukas Bastisch und Antonia von der Behrens
Antifa-Magazin »der rechte rand« Ausgabe 215 - Juli | August 2025

Die Verfahren im »Budapest-Komplex« sind ein Lehrstück dafür, wie Antifaschist*innen europaweit von einer rechtsautoritären Regierung wie der ungarischen strafrechtlich verfolgt werden können und wie reibungslos deutsche Strafverfolgungsbehörden mit solch einer Regierung zusammenarbeiten. Diese Koope­ration reichte bis zur Blitz-Auslieferung von Maja, um zu verhindern, dass das Bundesverfassungsgericht den gemeinsamen Wunsch nach Strafverfolgung in Ungarn vereiteln
konnte.

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© Mark Mühlhaus / attenzione

Das größte neonazistische Vernetzungstreffen Europas
Über 16 junge Antifaschist*innen sollen an fünf körperlichen Übergriffen auf deutsche, polnische und ungarische Neonazis vom 9. bis zum 12. Februar 2023 in Budapest – am Rande des »Tags der Ehre« – beteiligt gewesen sein. Seit 1997 wird Budapest im Februar zu einem Sammel- und Vernetzungsort europäischer Neonazis. Mit RechtsRock-Konzerten, »Gedenkveranstaltungen« und einem Marsch wird nach Ungarn mobilisiert. Offen werden Nazi-Uniformen und Symbole gezeigt, was allerdings nicht zu einem Verbot führt. Seit 2009 finden regelmäßig antifaschistische Gegendemonstrationen statt.

Ungarische Reaktionen
Noch am 11. Februar 2023 wurden in Budapest mehrere Antifaschist*innen festgenommen, die angeblich an den Übergriffen beteiligt gewesen sein sollen. Während eine deutsche Staatsangehörige unter Meldeauflagen von der Untersuchungshaft verschont wurde, werden die Italienerin Ilaria S. und Tobias E. in Budapester Gefängnissen inhaftiert. Neben der strafrechtlichen Verfolgung kam es auch zu einer regelrechten medialen Hetze. Es wurden Videoaufnahmen der Festgenommenen sowie die Klarnamen und Fotos weiterer Personen veröffentlicht. Mitglieder der rechtsautoritären Regierung begannen, sich in den sozialen Medien zu äußern und eine harte Bestrafung zu fordern.

Grenzenlose Strafverfolgung
Die fast flächendeckende Videoüberwachung des städtischen Raums in Budapest zusammen mit spekulativen »Identifizierungen« durch das BKA und das LKA Sachsen führten schnell zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises der Beschuldigten. Bereits wenige Wochen nach den Geschehnissen in Budapest lagen deutsche Haft- und Durchsuchungsbeschlüsse vor. Während eine Vielzahl von Wohnungen in Thüringen und Sachsen durchsucht wurden, konnten die per Haftbefehl gesuchten Personen nicht angetroffen werden. Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 2023 wegen der Übergriffe in Budapest zehn Menschengesucht. Aufgrund der Zuarbeit der deutschen Ermittlungs­behörden erließ Ungarn im Spätherbst 2023 gegen mehr als ein Dutzend Antifaschist*innen mit deutschen, italienischen und anderen Staatsangehörigkeiten Europäische Haftbefehle. Außerdem wurden die Betroffenen durch Veröffentlichung ihrer Bilder und persönlichen Daten im Internet zur öffentlichen Fahndung gestellt. Die Hetzseiten ungarischer und deutscher Neonazis sorgten für eine weitere Verbreitung dieser Bilder und Daten.

Europäisches Auslieferungsregime
Innerhalb der Europäischen Union (EU) soll der Europäische Haftbefehl zu einer schnellen und reibungslosen Auslieferung von Personen von einem EU-Staat in den anderen führen, damit sie dort vor Gericht gestellt oder Strafen gegen sie vollstreckt werden können. Während Staaten in der Regel ihre eigenen Staatsbürger*innen nicht ausliefern, ist diese Möglichkeit ein wesentlicher Teil des Europäischen Haftbefehls. Diese grenzenlose europäische Strafverfolgung ist einer der Grundpfeiler des EU-Projekts »Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts«. Ihm liegt die Fiktion zugrunde, es gäbe zumindest von allen EU-Staaten eingehaltene Mindeststandards bei Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.

Auslieferungsskandal um Maja
Die gegen die Antifaschist*innen erlassenen Europäischen Haftbefehle führten Ende 2023 unter anderem zur Festnahme einer Person in Italien und von Maja in Deutschland. Der Europäische Haftbefehl ist so konzipiert, dass die Auslieferung innerhalb der EU besonders leicht und schnell erfolgen kann. Allerdings darf eine Person nicht ausgeliefert werden, wenn ihr in dem EU-Staat, der die Auslieferung beantragt hat, menschenunwürdige Haftbedingungen drohen oder die Person dort kein faires Verfahren erwarten kann. In Ungarn entsprechen die Haftanstalten in keiner Weise den Standards der Europäischen Menschrechtscharta (EKMR) und Beschuldigte, insbesondere in politischen Verfahren, erhalten kein faires Verfahren. Es wird von menschenunwürdigen hygienischen Bedingungen, Gewalt und Willkür berichtet. Das gegen Ilaria S. und Tobias E. geführte Strafverfahren war nicht fair und gekennzeichnet durch eine absurd hohe Strafandrohung von bis zu 24 Jahren.

Obwohl dem Berliner Kammergericht diese Zustände in Ungarn bekannt waren, erklärte es am 27. Juni 2024 die Auslieferung von Maja an Ungarn für zulässig. Die Generalstaatsanwalts­anwaltschaft und das LKA Sachsen hatten – das Datum des Beschlusses des Kammergerichts wohl vorausahnend – von langer Hand organisiert, dass Maja noch in der Nacht zum 28. Juni 2024 aus der JVA abgeholt und per Hubschrauber und Auto zur ungarischen Grenze gebracht wurde. Die noch in der Nacht von Majas deutschen Anwälten erfolgte Ankündigung, gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen zu wollen, wurde – entgegen der üblichen Praxis in Auslieferungsverfahren – ignoriert. So kam die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Maja vorerst nicht ausgeliefert werden dürfe, am Morgen des 28. Juni zu spät. Seitdem befindet sich Maja unter fürchterlichen Bedingungen in Isolationshaft.

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Neben der rechtswidrigen Auslieferung von Maja kam es in Deutschland zur Verhaftung zweier Personen, denen eine Teilnahme an den Ereignissen in Budapest vorgeworfen wird. Gegen eine der Personen, Hanna S., wird derzeit vor dem Oberlandesgericht München aufgrund der Anklage des Generalbundes­anwalts wegen der Übergriffe in Budapest verhandelt. Da sie nie mit Europäischem Haftbefehl von Ungarn gesucht wurde, wurde ihr Verfahren von Anfang an in Deutschland geführt. Die andere Person, Johann G., wurde erst im Mai 2025 vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, das Verfahren steht noch aus.

Betroffene Personen gehen in die Offensive
Im Januar 2025 stellten sich – in einem freiwilligen und selbstbestimmten Schritt – sieben weitere Antifaschist*innen in Deutschland; eine achte Person tat diesen Schritt einige Wochen später. Dies geschah in Kenntnis einer drohenden Auslieferung an das rechtsautoritäre Ungarn. Bereits zuvor hatten ihre Anwält*innen gegenüber den deutschen Ermittlungsbehörden deutlich gemacht, dass sie sich stellen würden, wenn einer Auslieferung an Ungarn die Absage erteilt werden würde – was jedoch nicht
geschah. Die Selbststellung erfolgte schließlich ohne eine solche Garantie. Schnell wurde deutlich, dass – noch anders als im Fall von Maja – der Generalbundesanwalt bereit war, die Strafverfahren gegen die sich gestellt habenden Personen in Deutschland zu führen. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft und warten auf die Erhebung der Anklage. Die noch ausstehende finale Entscheidung, mit der die Auslieferungen abgelehnt werden werden, ist nur noch eine Formsache. Diese Gewissheit gilt allerdings nicht für Zaid A. Er hat keinen deutschen Pass, weshalb der Generalbundesanwalt argumentiert, er könne nicht in Deutschland angeklagt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin betreibt sein Auslieferungsverfahren und das Kammergericht Berlin, das schon für die rechtswidrige Auslieferung von Maja verantwortlich war, hat deutlich gemacht, dass es derzeit keine Hindernisse für Zaids Auslieferung nach Ungarn sieht. Immerhin ist er aus der Auslieferungshaft entlassen worden, allerdings nur, weil sich das Verfahren so lange hinzieht, und nicht, weil die Auslieferung nicht mehr betrieben wird.

Genauso schwierig ist die Situation von Maja. Zwar bestätigte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2025 seine vorläufige Entscheidung und stellte fest, dass die Auslieferung von Maja rechtswidrig gewesen sei, doch hat Maja deshalb nicht das Recht, nach Deutschland zurückzukehren. Vielmehr wird Maja jetzt in Ungarn unter schlimmsten Haftbedingungen der Prozess gemacht. Zuletzt blieb Maja kein anderer Ausweg, als in den Hungerstreik zu treten, um wenigstens eine Verlegung aus der Isolationshaft heraus in den Hausarrest zu erreichen. Einen entsprechenden Antrag hat das Gericht jedoch erneut Anfang Juni abgelehnt; eine Überstellung nach Deutschland ist derzeit nicht in Sicht.

Es bleibt abzuwarten, wie erfolgreich und effektiv im Sinne der Strafverfolgungsbehörden diese Art der grenzüberschreitenden strafrechtlichen Verfolgung und Repression von Antifaschist*innen letztendlich sein wird. Derzeit sind noch alle Verfahren und deren Ausgang offen.

Antonia von der Behrens und Lukas Bastisch vertreten als Anwält*innen Beschuldigte im sogenannten Budapest-Komplex.

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