Umdenken, weiterdenken

von Andreas Speit
Antifa-Magazin »der rechte rand« Ausgabe 210 - September | Oktober 2024

Antifa Magazin der rechte rand
»Compact« als Teil der Bewegung der Coronaleugner*innen 2020 in Berlin.
@ Mark Mühlhaus / attenzione

»Compact« ist nicht bloß ein Magazin, die AfD nicht nur eine Partei. »Wir wollen einfach das Regime stürzen« erklärt Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer. Vor den »Kartell-Parteien« warnt Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke. Die Rhetorik ist radikal, bei Interventionen wird sie moderat. Denn bei Nachfragen werden die Antworten vorsichtiger. Die Konsequenzen ihrer Position werden relativiert, um selbst keine Konsequenzen erfahren zu müssen. Wenn doch, gehen die Feinde des parlamentarischen Rechtsstaates den demokratischen Rechtsweg.

Am 14. August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des »Compact – Magazin für Souveränität« im Eilverfahren teils vorläufig ausgesetzt. Elsässer und Co hatten geklagt. Das Gericht in Leipzig sah zwar in Artikeln »Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde« und und in vielen Beiträgen sei auch »eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen« sichtbar. Doch inwieweit diese Artikel das Magazin prägten, so dass ein Verbot verhältnismäßig wäre, sei zweifelhaft. Und im Zweifel für den Angeklagten. Längst feiert sich Elsässer als Verfechter der Presse- und Meinungsfreiheit. »Sieg!!!!!« schrieb er auf X am Tag der Entscheidung. Drei Tage später versicherte er beim AfD-Landesparteitag in Sachsen-Anhalt: »Wir haben unsere Zeitung zurück, jetzt holen wir unser Land zurück!« Ein Jargon der Ausrufezeichen zwischen Provokation, Polemik und Politik.

»Doch kann ein Rechtsstaat nicht an die eigene Pflicht erinnert werden, den Rechtsstaat zu schützen?«

In der Verbotsbegründung verweist das Bundesinnenministerium um Nancy Faeser (SPD) allerdings nicht nur auf die Veröffentlichungen. Das Ministerium führt zudem die starke Vernetzung von »Compact« mit weiteren rechtsextremen Netzwerken, Parteien und Zirkeln an. Faesers Fazit: das Magazin inklusive seiner Videoproduktionsfirma »Conspect Film GmbH« ist ein »zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene«. Im Eilverfahren scheint das Gericht diese Argumentation kaum berücksichtigt zu haben.

Vor der Entscheidung aus Leipzig erschien bereits ein Magazin mit dem Titel »Näncy«, das nichts anderes war als die »Compact«. Autor*innen, Themen, Sound, Layout glichen sich. Die »Nr. 1« zeigte gleich wieder die Nähe zum radikalen »Querdenker«-Milieu. Als Herausgeber traten Hendrik Sodenkamp und Anselm Lenz auf. Sie verantworten seit 2020 das Blatt »Demokratischer Widerstand« (DW), welches das »Coronaregime« anprangert. Das Erscheinen könnte als Missachtung des Weiterführungsverbots wahrgenommen werden. Kurz nach der Gerichtsentscheidung hatte die Redaktion aber schon die neue »Compact« angekündigt. Auf X witzelt Elsässer über die Situation. Der Rechtsstreit kann sich über mindestens zwei Jahre hinziehen. Dann könnte Elsässer aber vielleicht keine Witze mehr machen.

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Das hohe Gut der Pressefreiheit sieht in der Debatte um das Verbot des Magazins jedoch nicht bloß das einschlägige Milieu gefährdet. Doch kann »Compact« überhaupt als ein reines Presseorgan eingeordnet werden? Die Redaktion publiziert nicht bloß Artikel und Kommentare, sie forciert einen Aufstand und Umsturz. Und sie baut Netzwerke mit auf. Darin geistert der »Bürgerkrieg« als vermeintliche Verteidigung des »christlichen Abendlandes« vor dem »migrantischen Ansturm«. Erneut sei auf Höcke verwiesen, der 2018 in seinem Buch »Nie zweimal in denselben Fluss« darlegte, dass »wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen (…) am Ende noch genügend Angehörige unseres Volkes vorhanden« seien, um ein »neues Kapitel unserer Geschichte aufschlagen« zu können. Hier wird nicht bloß »die Remigration« gefordert. Das »leider« könnte als Floskel gelesen werden. Sowohl in Programmen der selbsternannten Alternative als auch in den Artikeln der vermeintlichen Pressefreiheitskämpfenden finden sich klare und eindeutige Bekenntnisse zum Angriff auf die Demokratie, um sie zu vernichten. Wer diese Intention von ihnen offen erwartet, verkennt die Strategien. So – sorry – dumm sind sie nicht, und – erneut sorry – so dumm sollten wir auch nicht sein.

Schon der Wahlabend in Thüringen bestätigte die antidemokratische Pressefeindlichkeit. Die AfD gewann die Wahl mit 32,8 Prozent. Jene, die eine »Meinungsdiktatur« beklagen, warfen die Presse raus. Von der Wahlparty berichtete allein live »Compact«. Die besondere Stellung des Magazins für und zu der Partei wurde wieder offensichtlich. Höcke und Elsässer können gut miteinander. Die Partei veränderte so die Gepflogenheiten bei einer Wahlberichterstattung. Sie grenzte aus. Auf die Veränderung erfolgte aber keine Änderung der Berichterstattung. Sie lief wie gewohnt weiter. In jeder Fernseh-Wahlrunde redeten die AfD-Politiker*innen mit, in jede Kamera und jedes Mi-krofon sprachen sie. Auf einen presserechtlichen Tabubruch erfolgte die politische Normalisierung. Das Magazin und die Partei loten immer weiter aus, wie weit sie mit ihren Positionen und Provokationen kommen. Das Verbot von »Compact« durch das Bundesinnenministerium und auch die Einordnung verschiedener Strukturen als »rechtsextremistisch« sind für dieses Milieu die wenigen Konsequenzen, die folgten.

Der anklingende Appell an »den Staat« erfährt nachhaltige Kritik. Links-Liberale und weit Linke wollen nicht nach einem starken Staat rufen. Autoritäre Maßnahmen lehnen manche antiautoritäre Personen ab. Ein »liberaler Autoritarismus« wird als antidemokratische Tendenz ausgemacht. Bereits bei der Pandemie wurde eine Staatshörigkeit »der Linken« beklagt. Die Linke folgte den Maßnahmen – auch begleitet von Kritik – aber vor allem wegen eines nüchternen Wissenschaftsverständnisses, das auch kursierende Verschwörungsnarrative widerlegte.

Doch kann ein Rechtsstaat nicht an die eigene Pflicht erinnert werden, den Rechtsstaat zu schützen? Der Staat muss deswegen nicht aus der Kritik genommen werden, weil die Umverteilung von Unten nach Oben weiter läuft, die Ausgrenzung von Menschen voranschreitet und die Klimaschutzmaßnahmen nicht vorankommen. Die humanistischen Ideale und emanzipatorischen Intentionen müssen diesen Appellen nicht geopfert werden. Im Gegenteil: sie sind der Gradmesser. Sie führen zu der Forderung, dass der Staat handeln muss. Die Zivilgesellschaft hat nicht die Rechtsmittel, sie kann und muss den Druck auf den Staat erhöhen. In der Defensive gilt es zu bewahren und zu schützen, was emanzipatorische Bewegungen über Jahrhunderte in diesem Land erstritten und erkämpften. Diese Ambivalenz war schon bei der Debatte um das Grundgesetz 1949 virulent. Der Bundestagsabgeordnete der KPD Max Reimann verweigerte dem Gesetz die Zustimmung, da damit die herrschenden kapitalistischen Verhältnisse vermeintlich festgeschrieben würden, er versicherte aber, dass die KPD die enthaltenen demokratischen Rechte und Freiheiten energisch verteidigen werde.

Diese Verteidigung bedeutet für die anderen gewählten Parteien, nach dem Wahlerfolg der AfD in Brandenburg, Sachsen und Thüringen deren Machtzugriff einzudämmen. Unabhängig, wer wie mit wem die Regierung bildet. Die Parteien müssen den Staat schützen. Der Staat hätte längst seine demokratischen Mittel gegen die Feinde der Demokratie abstimmen sollen. Dieses Manko wird wieder und wieder bei der Bezeichnung der Partei deutlich, die noch immer nicht bundesweit als »rechtsextrem« gilt.
Diese Zurückhaltung mit der Subbotschaft, nicht alle Parteimitglieder und Wähler*innen seien »rechtsextrem«, will nicht wahrnehmen, dass sie alle aber eine »rechtsextreme« Partei bilden oder wählen. Solch eine Verharmlosung schützt aber nicht die als Feinde markierten Menschen und den nicht minder markierten Rechtsstaat. Sie »lieb und nett behandeln«, helfe nicht, würde sie vielmehr ermutigen immer radikaler zu werden, warnte 1931 Kurt Tucholsky in »Rosen auf den Weg gestreut«. In dem bitter-bösen Gedicht beklagt er, die Republik würde keine klare Position gegen ihre Gegner*innen beziehen. Über 90 Jahre später aktueller denn je.

Die Wahl in Thüringen verschaffte der AfD mit der Sperrminorität eine parlamentarische Macht. Die Höcke-Fraktion mit mehr als einem Drittel der Mandate kann die parlamentarische Arbeit blockieren.

Erfurt ist nicht Berlin. Wer aber erst jetzt über ein Verbotsverfahren reden möchte, das Jahre dauern dürfte, sollte nicht später den Machteinfluss beklagen. Im »Aufstieg der Rechten« führt Daniel Mullis 2024 einen weiteren Aspekt des Rechtskurses an. Die demokratischen Parteien und die leitgebenden Medien würden auf regressive Bewegungen zugehen, progressive Bewegungen würden abgewehrt. Kurz: aus Rassist*innen werden Wutbürger*innen, aus Klima-Aktivist*innen werden Klimaterrorist*innen. Bei den Landtagswah- len räumten Kommentare nun endlich ein, dass »Rechtsextreme« »Rechtsextreme« wählten. Die Analysen vorheriger Wahlen hatten diesen Trend schon aufgezeigt: die Partei wird gewählt, weil die Partei ist wie sie ist. Rechtsextreme zu verbieten ist die Ultima Ratio des Rechtsstaates. Erst recht, wenn der politische Machtzuwachs durch parlamentarischen Zuwachs sich zur staatsgefährdenden Macht etabliert. Wenn die rudimentäre Brandmauer ganz überwunden ist und weiter Landtagswahlzusprüche zu Sperrminoritäten anwachsen, können demokratische Kulturen sterben. Ohne Putsch.

Die AfD beim Wort nehmen. www.der-rechte-rand.de/archive/1348…

#AntifaMagazin der rechte rand (@derrechterand.bsky.social) 2026-09-11T13:50:01.685Z