Freifahrschein für Hetze
von Ernst Kovahl
Magazin "der rechte rand" Ausgabe 164 - Januar 2017
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Untote Partei
Unbestritten, die NPD war zuletzt nicht mehr gut in Schuss. Der Erfolg der »Alternative für Deutschland« (AfD) war der fehlende Sargnagel für die Wahlpartei NPD. Kurzfristig hat sie keine Chance mehr. Aber noch immer verfügt sie über eine stärkere Präsenz in Kommunalparlamenten, besser ausgebaute Strukturen und ein eingespielteres Netz alter und junger Neonazis als ihre Konkurrenz (»Die Rechte«, »Der III. Weg«). Anders als die AfD ist die NPD über Jahrzehnte und im Kampf gegen politische Widrigkeiten ideologisch und im Zusammenhalt gefestigt. Durch ihre jüngsten Wahlergebnisse erhält sie zwar geringere, aber weiterhin relevante Wahlkampfkostenrückerstattung vom Staat und nutzt das Parteienprivileg als juristischen Schutzschild. Falls die elektorale, aber nicht programmatische Hauptkonkurrenz der NPD, die AfD, in absehbarer Zeit scheitern sollte und die neonazistische Konkurrenz der Kleinstparteien sich nicht zu einer relevanten Wahlpartei entwickeln kann, dann wird die NPD mit ihren prekären, aber seit 52 Jahren existierenden und routinierten Strukturen im Wartestand wieder da sein. Genau wie in den 1990er Jahren, als eine Bewegung auf den Straßen und in verbotenen Vereinsstrukturen eine neue Organisation brauchte. Zeitweise war es der NPD gelungen, eine erfolgreiche Bewegungs- und Wahlpartei zu sein. Diese Funktionen hat sie verloren. Aber der stabile Kern der NPD, der die Partei als völkische und nationalsozialistische Gesinnungspartei versteht, wird die Organisation unbeeindruckt von Wahlerfolgen oder Wahlniederlagen und unbeeindruckt von gesellschaftlichem Wandel durch die Zeit bringen. Der Partei ging es im Kern nie um ihre Funktion als Wahlpartei. Ihr Ziel ist es, eine legale Plattform für neo-nationalsozialistische Politik zu erhalten.
Freifahrschein erster Klasse
Die Kommentierung der Entscheidung war reich an Bizarrem. So wurden in seriösen Medien ehemalige hochrangige Neonazi-Kader, wie Holger Apfel und Andreas Molau, als Kronzeugen zur Nutzlosigkeit eines Verbotes aufgeboten. Und in der »Tageszeitung« hielt man das Urteil für »richtig« und ein »starkes Zeichen«. Gar einen »Sieg für den Rechtsstaat und die freie Meinungsäußerung« sah »Human Rights Watch«. Führen wir diese Argumentation einmal fort, müsste nun auch zur Förderung von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit der Paragraf 86a des Strafgesetzbuches geschliffen werden. Eine Gefahr für den Staat dürfte davon kaum ausgehen, denn es wollen ja vermutlich nur sehr wenige Menschen den »Hitler-Gruß« öffentlich zeigen.
In der NPD und den anderen Neonazi-Parteien wird das Urteil richtig verstanden: Uns kann keiner was! Karlsruhe hat einen Freifahrschein erster Klasse für die Verbreitung von Antisemitismus, rassistische Hetze, Vorbereitungen zur Abschaffung der Demokratie und die Verherrlichung des NS ausgestellt.
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