Gute Chancen in Karlsruhe und Straßburg

In der Diskussion um eine Kampagne für ein AfD-Verbot wird mitunter als Gegenargument eingeworfen, ein Verbotsantrag würde beim Bundesverfassungsgericht scheitern und/oder ein Verbot würde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben werden. Mitunter wird dabei auf »schlechte Erfahrungen« aus den beiden NPD-Verbotsverfahren verwiesen.