NPD: Kein politischer Faktor, kein Geld

von Lukas Emden

Magazin "der rechte rand" Ausgabe 167 - Juli 2017

Höchstrichterlich ist nun die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt worden. Kurz vor der Zulassung zur Bundestagswahl setzte der Bundestag noch eine weitere Maßnahme gegen die Neonazi-Partei durch: Per Grundgesetzänderung soll ihr die staatliche Finanzierung entzogen werden. Die Partei steckt in einer Sackgasse.

 

 

Die Aufmerksamkeit, die die Verkündung des NPD-Verbotsurteils Anfang 2017 hatte, lag weit über der politischen Bedeutung der Partei selbst. Erhofft – oder zumindest propagiert – hatte die Parteiführung eine Stärkung der NPD im Falle eines Scheiterns des Verbotes. Und wie auch andere Durchhalteparolen an die Parteibasis entpuppte sich dies als Fehleinschätzung. Die große Aufmerksamkeit für das Verfahren ist keineswegs in eine Stärkung der Partei übergegangen, das gescheiterte Verbotsverfahren führte nicht zu einer größeren WählerInnenschaft. Eher das Gegenteil: Die auf das Urteil folgenden Landtagswahlen dokumentierten gut, dass die NPD in keiner Weise mit Schwung aus dem Verbotsverfahren gegangen war. Im Saarland hatte die Partei 2004 noch vier Prozent der Stimmen geholt und war über die Jahre immer weiter eingebrochen. Im März 2017 fiel die Partei mit nur 0,7 Prozent nun sogar unter die wichtige 1%-Hürde, die ihr doch die Wahlkampfkostenerstattung garantiert hätte. Und dies im Landesverband ihres Vorsitzenden, Frank Franz und des NPD-Vorzeigejuristen Peter Richter. Angesichts solcher Ergebnisse scheint die Grundgesetzänderung, welche noch Ende Juni vollzogen wurde, fast überflüssig. Die Änderung erlaubt es nun, Parteien, deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde, von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Bundestag folgte damit einem Hinweis aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum NPD-Verbot. Die RichterInnen hatten dort den Hinweis formuliert, dass eben über jenen Entzug von staatlichen Geldern gegen verfassungsfeindliche Parteien ein Instrument jenseits des Verbotes bestehen würde. Ob diese Änderung des Grundgesetzes zur finanziellen Austrocknung der NPD angemessen ist, scheint zweifelhaft. In den Jahren 2015 und 2016 hatte die NPD noch staatliche Gelder von über einer Millionen Euro kassiert. Das Fehlen eben jener Summe dürfte die Partei vollends zum finanziellen Kollaps führen und somit die Handlungsmöglichkeiten weiter stark begrenzen.

Ohne Unterschriften kein Wahlantritt
Da die NPD in den vergangenen Jahren sowohl ihre Landtagsfraktionen in Sachsen als auch zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern verloren hat, muss sie wie viele kleine Parteien, vor der Bundestagswahl nun fleißig Unterschriften sammeln. Insgesamt benötigt die Partei 30.000 UnterstützerInnen, die mit Name und Unterschrift für die Partei ihr Interesse bekunden. Diese müssen dann auch gleichmäßig über Deutschland verteilt gesammelt werden, dürfen also nicht nur aus den Hochburgen der NPD stammen. Schon seit Monaten wirbt die Partei in den sozialen Netzwerken und mit Infotischen in der ganzen Bundesrepublik. Sogar ein eigens produziertes Youtube-Anleitungsvideo wurde hochgeladen, um auch wirklich jedem und jeder klar zu machen, wie man Unterschriften einreichen kann. Bis zum Redaktionsschluss lagen noch keine Informationen des Bundeswahlleiters vor, ob die Partei ausreichend Unterschriften gesammelt hat. Die massiven Aufforderungen der NPD und ihrer FunktionärInnen in den sozialen Netzwerken lassen zumindest erahnen, dass die Beschaffung der 30.000 Unterschriften für die Partei keine Kleinigkeit war.

Kein Erfolg und die AfD
Die medial verbreiteten Hiobsbotschaften zum Zustand der NPD und zu den staatlichen Maßnahmen gegen sie dürften die Partei auch zur Bundestagswahl keineswegs attraktiver werden lassen. Eine Chance, mit der Stimme für die NPD irgendeinen politischen Einfluss auszuüben, gibt es kaum. Hinzu kommt, dass die immer weiter radikalisierte »Alternative für Deutschland« (AfD) ohnehin mit ihrer »Deutschland den Deutschen«-Rhetorik die angestammten Themen der NPD abdeckt. Die Prognosen zeigen außerdem, dass ein Einzug der AfD wohl unumgänglich ist, also die Stimmen des extrem rechten Wählerpotentials hier deutlich erfolgversprechender aufgehoben scheinen. Übrig bleibt das Kern-Klientel der extrem rechten Szene in Deutschland, denen die AfD als weichgespült gilt, und ein paar tausend StammwählerInnen. Alles in allem dürfte es die NPD auch bei der Bundestagswahl schwer haben, die zur Wahlkampfkostenerstattung erforderliche 0,5%-Hürde zu erreichen. Und selbst wenn ihr dies gelingt, kann sie aufgrund der neuesten Gesetzesänderung nicht mit einem finanziellen Ausgleich rechnen. Alles in allem befindet sich die NPD in einer politischen Sackgasse, aus der es derzeit keinen Ausweg zu geben scheint. Das Jahr 2017 könnte damit tatsächlich ein »Schicksalsjahr« für die NPD werden, allerdings deutlich anders als sich die Mitglieder der Parteiführung dies wohl noch zu Beginn des Jahres vorgestellt haben.